Deutsche-Bank-Aufsichtsrat und KBL-Chef Finanzaufsicht hat Bedenken an Jürg Zeltners Doppelrolle

Wirbel um Jürg Zeltner: Die Funktionen KBL-Chef und Kontrolleur der Deutschen Bank sind offenbar nicht miteinander vereinbar, meint die Aufsicht.

Wirbel um Jürg Zeltner: Die Funktionen KBL-Chef und Kontrolleur der Deutschen Bank sind offenbar nicht miteinander vereinbar, meint die Aufsicht. Foto: KBL epb

Die Finanzaufsicht hat Bedenken gegen den Einzug von Jürg Zeltner in den Deutsche-Bank-Aufsichtsrat, so Insider gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters und einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung (SZ)“ zufolge, die zuerst berichtete. Auslöser seien mögliche Interessenskonflikte wegen Zeltners Rolle als Chef der Luxemburger Privatbankengruppe KBL European Private Bankers (KBL epb), die er seit Mai 2019 ebenfalls innehat. Diese Tätigkeit sei womöglich nicht vereinbar mit Zeltners Aufgaben als Kontrolleur der Deutschen Bank, heißt es in den Berichten. Daher sei es fraglich, ob die Aufseher der Personalie im Deutsche-Bank-Gremium ihre Zustimmung erteilten.

Weil KBL epb vermögende Privatkunden betreut, überschneide sich ihr Geschäft mit einem Teilbereich der Deutschen Bank. Außerdem sei Zeltner an der Luxemburger Privatbankengruppe beteiligt. Hinter KBL ebp steht die katarische Herrscherfamilie Al-Thani, die zugleich Großaktionär bei der Deutschen Bank ist. Auf Anfrage erklärte das größte deutsche Institut, man habe mögliche Interessenskonflikte jeglicher Art geprüft, insbesondere Zeltners Verbindung zum katarischen Großaktionär. Aufsichtsrat und Gesellschaft hätten diese Umstände nach Vorlage als gering eingeschätzt, heißt es.

Eine Lösung des Problems bestünde darin, dass Zeltner von seinem Amt als KBL-Chef wieder abtritt. Das sei aber für ihn selbst keine Option. Zudem könnte er sich laut Bericht bei gewissen Entscheidungen und Debatten im Aufsichtsrat enthalten. Auch das dürfte jedoch schwer umsetzbar sein, weil sich der Interessenskonflikt aus dem allgemeinen Bankgeschäft ableite, mutmaßt die „SZ“ in ihrer Berichterstattung.

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