Langfristig gedacht Private Equity, krisenresistent und zukunftssicher

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Beim risikoreicheren Venture Capital (Wagniskapital) werden junge Unternehmen und Start-ups aus etwa diversen Technologiebereichen, die meistens noch Verluste generieren, mit Eigenkapital zum Ausbau des Geschäfts ausgestattet. Bei Special-Situations-Fonds hingegen sollen Unternehmen in finanziellen und/oder personellen Engpässen sowie bei etwaigen Konsolidierungsprozessen durch eine Restrukturierung beziehungsweise Reorganisation auf Wachstumskurs gebracht werden.

Trotz der oben genannten Vorteile gibt es aber natürlich auch Risiken. Zwar kann das Risiko durch den Anteilserwerb von mehreren Unternehmen aus etwa unterschiedlichen Branchensparten und Ländern gestreut und reduziert werden, aber die Erträge des Fonds können niedriger ausfallen, falls ein oder gegebenenfalls mehrere Portfoliounternehmen insolvent gehen würden. Die Private Equity-Vehikel werden in der Regel als geschlossene Fonds über einen Zeitraum von beispielsweise zehn Jahren aufgelegt und sind hierdurch illiquide, weshalb das langfristig gebundene Kapital der Investoren bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen auch nicht ohne weiteres zur Verfügung steht.

Private Equity-Fonds im Lichte des Kapitalanlagegesetzbuchs
Private Equity-Häuser managen ihre Fonds in der Regel als lediglich registrierte „kleine“ Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) und unterliegen nicht der vollen Regulierung. Diese müssten erst bei Überschreitung der gesetzlichen Schwellenwerte von 500 Millionen Euro die Zulassung bei der Bafin beantragen. Diese Prüfung ist an strenge Bedingungen geknüpft und kann mit den erforderlichen Vorbereitungshandlungen, die in Kooperation mit spezialisierten Rechtsberatern stattfinden, in manchen Fällen einen Zeitraum von neun bis zwölf Monaten in Anspruch nehmen.

Nach erfolgter Zulassung werden die Vorschriften vom Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) scharfgeschaltet. Dies betrifft beispielsweise die strikte Trennung zwischen dem Risiko- und dem Portfoliomanagement, das nunmehr etwa im personellen Bereich bis in die Geschäftsleitung hinein voneinander separiert sein muss. Es ergeben sich zusätzlich weitere Reporting-Pflichten und es findet zudem eine Prüfung der Jahresabschlüsse statt. Sowohl mandatierte Wirtschaftsprüfer kontrollieren, ob sich die KVG an ihre vordefinierten Prozesse und Dokumentationspflichten hält, als auch die Bafin, die dies ebenfalls in Form von Sonderprüfungen durchführen kann.

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit sich an eine bereits zugelassene Service-KVG/Alternative Investment Fund Manager (AIFM, englisch für Alternative Investmentfondsmanager) anzubinden. Dies führt zu einer sofortigen Handlungsfähigkeit und hat auch ferner den Vorteil, dass der vollregulierte Fondsmanager bereits über Erfahrung verfügt und die Private Equity-Häuser durch sämtliche Details des jeweiligen Aufsichtsrechts führen kann. Der Private Equity-Player kann sich hier zudem in Kooperation mit dem zugelassenen Fondsmanager verstärkt auf das Investmentmanagement fokussieren.

Die zugelassene KVG benötigt ferner eine Verwahrstelle.

Aufgaben der Verwahrstelle
Eine wichtige Aufgabe der Verwahrstelle ist es unter anderem die Einhaltung der Anlagebedingungen im Rahmen von Unternehmensbeteiligungen zu prüfen und den nachfolgenden Eigentumserwerb zu verifizieren. Die Eigentümerstellung des Private Equity-AIFs an den Portfoliounternehmen wird bei einem Direktfonds anhand der einschlägigen Unterlagen, wie etwa Registerauszügen, Gutachten, Zeichnungsscheinen und sonstige Unterlagen, festgestellt.


Besagte Dokumente variieren in ihren Inhalten je nach der vorliegenden rechtlichen Gesellschaftsform. Bei einem Dachfonds ist der wirksame Beitritt an einem in- oder ausländischen Zielfonds zu beurteilen. Eine ausgewiesene Expertise und Erfahrung der Verwahrstelle mit der Assetklasse Private Equity sowie den spezifischen Strukturen und Prozessen ist unabdingbar. Sofern dies gegeben ist, kann die Verwahrstelle auch ein schnelles Tempo mitgehen und ihre Prüfung kurzfristig abschließen. Das kann bei durchzuführenden Transaktionen des Private Equity Managers durchaus notwendig sein, da diese häufig zum Ende der Prüfprozesse hin binnen weniger Tage abgeschlossen werden müssen.

Die Funktion der Verwahrstelle beschränkt sich allerdings nicht nur darauf, für ein Höchstmaß an Investorenschutz und Transparenz zu sorgen, sondern hat zugleich die Aufgabe als Dienstleister für die individuellen Kundenbedürfnisse Lösungen anzubieten, die auf das Private Equity-Marktumfeld zugeschnitten sind. Beispielsweise lassen sich effiziente Ansätze finden, wenn bereits im Vorfeld der bestehende Investmentprozess Schritt für Schritt zwischen den involvierten Parteien im Detail abgestimmt wird und die Schnittstellen zur Übertragung der benötigten Dokumente optimiert werden. Somit erweist sich eine geeignete Verwahrstelle als überaus wichtiger Partner für die Private Equity-Player, indem sie idealerweise – ohne das laufende Geschäft des AIFs nachteilig zu verzögern – eine zusätzliche Qualitätskontrolle darstellt.

Über den Gastautoren

Reza Keyhani

Reza Keyhani ist in Deutschland für die Geschäftsentwicklung der alternativen Investments bei der Privatbank Hauck & Aufhäuser zuständig. Vor dieser Zeit war er unter anderem bei der Caceis Bank und beim Wirtschaftsprüfer Pricewaterhouse Coopers tätig.

 

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