Einschätzung eines Family Officers Der Liechtensteiner Datenhack und seine Folgen

Ferenc von Kacsóh

Ferenc von Kacsóh: „Vermögensschutz beginnt nicht beim Vermögen, sondern bei der Eigentümerschaft." Bildquelle: Pariter Fortis

In der Nacht vom 29. auf den 30. Juli 2026 verschafften sich bislang unbekannte Täter unberechtigten Zugang zum liechtensteinischen Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbP), das 2021 im Rahmen der EU-Geldwäscherichtlinie eingeführt wurde. Kopiert wurden Namen, Geburtsdaten, Wohnsitzländer und Staatsangehörigkeiten der Personen hinter rund 31.000 Rechtsträgern – Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänderschaften. Die Regierung Liechtensteins bestätigte den Vorfall am 2. August.

Was daraus folgen kann

Für die Betroffenen ist weniger der einzelne Datensatz das Problem als seine Verknüpfbarkeit. Wer weiß, welche natürliche Person hinter einer Stiftung steht, kann daraus Angriffsvektoren bauen: von glaubwürdig wirkenden Kontaktaufnahmen über Erpressung bis zur Vorbereitung schwerer Straftaten. Dass auch staatliche Stellen solche Datensätze ankaufen, ist keine Theorie – man denke an die Steuer-CDs, die etwa Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit erwarb.

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