Der Countdown läuft Nachhaltigkeit wird Pflicht

 Begleiten vor allem Finanzdienstleister in Nachhaltigkeitsfragen: Benjamin Henle (l.) und Ulrich Röhrle, geschäftsführende Partner von N-Motion Röhrle & Henle mit Sitz in Ulm.

Begleiten vor allem Finanzdienstleister in Nachhaltigkeitsfragen: Benjamin Henle (l.) und Ulrich Röhrle, geschäftsführende Partner von N-Motion Röhrle & Henle mit Sitz in Ulm.

Der Countdown läuft: Am 9. März hat der Bundestag das sogenannte „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ verabschiedet. Hinter dem sperrigen Namen steht die Pflicht für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, standardisiert und messbar darüber zu informieren, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt auswirkt.

Zum Kreis der Betroffenen gehören alle Banken und Sparkassen, die im Schnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Damit setzt der Gesetzgeber eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 in deutsches Recht um. Der Bundesrat wird dem Gesetzesbeschluss voraussichtlich am 31. März 2017 zustimmen.

Enormer Handlungsdruck

Der Handlungsdruck ist enorm. Die Berichtspflicht gilt rückwirkend für das Geschäftsjahr 2017, dessen erstes Quartal schon fast abgelaufen ist. Banken, die bisher noch nicht auf freiwilliger Basis berichtet haben, müssen sich sputen. Bis spätestens vier Monate nach dem Bilanzstichtag, also bis zum 30. April 2018, muss der Nachhaltigkeitsbericht 2017 – integriert in den Lagebericht oder als separater Bericht – veröffentlicht werden. Gefragt sind die Leistungen in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft, Mitarbeiter, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Vielfalt in den Führungsgremien (Diversity).

Die erstmals berichtenden Banken müssen nun rasch eine Systematik entwickeln und die passende Berichtsstruktur für Ihr Unternehmen aufbauen. Aber auch diejenigen, die seit vielen Jahren Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen beziehungsweise in ihrem Geschäftsbericht oder auf ihrer Website Nachhaltigkeitsinformation publizieren, müssen ihren bisherigen Lösungsansatz kritisch prüfen. Selbst für sie ist der Zeitplan straff -  erscheinen die meisten Nachhaltigkeitsberichte doch bisher zum Teil deutlich später als die Geschäftsberichte.

Damit nicht genug: die Berichterstattung unterliegt Prüfpflichten, die viele der bislang veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichte derzeit noch nicht berücksichtigen. Nicht zuletzt werden die bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften auf Verstöße gegen die Berichtspflichten im Hinblick auf nichtfinanzielle Informationen erweitert.

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Eine wichtige Orientierungshilfe in diesem Zusammenhang bietet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Der DNK ist ein Vergleichsrahmen für Nachhaltigkeitsmanagement und wurde in Deutschland entwickelt. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) – ein von der Bundesregierung berufenes Beratungsgremium – hat den DNK nach einem umfangreichen Stakeholder-Prozess im Jahr 2011 verabschiedet.