Regulierung im Wandel MaRisk 9.0: Mehr Spielraum für Banken, mehr Fragen für Kapitalgeber

Angelika Hülsen und Christopher Zilch von Deloitte.

Angelika Hülsen und Christopher Zilch von Deloitte: „Risiken entstehen dort, wo Institute die neuen Spielräume nicht aktiv nutzen oder ihre Entscheidungen nicht hinreichend dokumentieren." Bildquelle: Deloitte

Die Bafin hat Anfang April 2026 den Entwurf der 9. MaRisk-Novelle zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen können bis zum 8. Mai 2026 eingereicht werden. Mit der Novelle werden die Mindestanforderungen an das Risikomanagement grundlegend überarbeitet und stärker prinzipienorientiert ausgerichtet.

Gerade für kleine und mittelgroße Privatbanken enthält der Entwurf zahlreiche Klarstellungen und Vereinfachungen. Diese eröffnen neue Spielräume, gehen jedoch mit höheren Anforderungen an die Eigenverantwortung und die Begründungstiefe der Institute einher.

Proportionalität wird zum zentralen Steuerungsprinzip

Im Mittelpunkt der Novelle steht die konsequente Stärkung des Proportionalitätsprinzips. Die Bafin erweitert bestehende Öffnungsklauseln und stellt klar, dass Umfang und Tiefe der Umsetzung künftig stärker an Größe, Geschäftsmodell und Risikoprofil des jeweiligen Instituts anknüpfen sollen.

Für kleinere und mittlere Privatbanken bedeutet dies weniger Detailvorgaben und mehr Flexibilität. Damit geht einher, dass Vereinfachungen stets risikoorientiert begründet und nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.

Klare Institutsklassifizierung schafft Orientierung

Erstmals führen die MaRisk eine transparente Einteilung in drei Institutsklassen ein. Unterschieden wird zwischen sehr kleinen Instituten mit einer Bilanzsumme von bis zu einer Milliarde Euro, kleinen Instituten beziehungsweise SNCIs im Sinne der CRR sowie den übrigen Less Significant Institutions. Institute, die der direkten Aufsicht der EZB unterliegen, fallen zukünftig nicht mehr in den Anwendungsbereich der MaRisk.

 

Diese Systematik schafft mehr Rechtssicherheit und bildet die Grundlage für eine proportionale Anwendung der Anforderungen. Für viele Privatbanken wird damit erstmals klar definiert, in welchem Umfang regulatorische Erleichterungen genutzt werden können.

Abschied von der reinen Checkbox-Compliance

Mit der 9. MaRisk-Novelle vollzieht die Aufsicht bewusst einen Schritt weg von einer stark formalisierten Checkbox-Compliance. Künftig steht weniger die vollständige Abarbeitung einzelner Vorgaben im Vordergrund, sondern die inhaltliche Angemessenheit der institutsindividuellen Lösungen.

Insbesondere Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan rücken damit stärker in die Verantwortung. Sie müssen nachvollziehbar darlegen können, warum bestimmte Prozesse, Kontrollen oder organisatorische Lösungen als angemessen erachtet werden.

Auslagerungen sollen stärker prinzipienorientiert gesteuert werden

Deutlich wird der neue Ansatz insbesondere im Bereich der Auslagerungen nach AT 9. Die Bafin reduziert hier bewusst detaillierte Einzelvorgaben und verlagert den Fokus auf eine risikoorientierte Steuerung und Überwachung. Vor diesem Hintergrund entfällt etwa die konkrete Anforderung, ein Auslagerungsregister zu führen.

Für kleine und mittelgroße Privatbanken eröffnet dies die Möglichkeit, Auslagerungsprozesse schlanker zu gestalten. Voraussetzung ist allerdings, dass wesentliche Risiken aus Auslagerungen klar identifiziert, gesteuert und dokumentiert werden. Gleichzeitig sorgt die Bafin für eine klarere Abgrenzung zu anderen Regelwerken, indem IKT-bezogene Auslagerungen künftig primär unter Dora fallen sollen.

Einzelne Regelungen entfallen oder werden neu strukturiert

Im Zuge der Überarbeitung entfallen einzelne MaRisk?Abschnitte vollständig, darunter der bisherige Abschnitt AT 4.3.4 zum Datenmanagement und zur Aggregation von Risikodaten. Andere Bereiche, etwa zur Internen Revision oder zur Governance, werden neu gegliedert und systematisch klarer gefasst.

Auch wenn formale Anforderungen reduziert werden, bleiben Vorgaben aus anderen Regelwerken, etwa aus EBA-Leitlinien oder Dora, weiterhin relevant. Für die Praxis ist daher eine saubere Abgrenzung der jeweiligen Anforderungen entscheidend.

Neue EBA-Leitlinien mit Augenmaß umsetzen

Die 9. MaRisk-Novelle integriert zudem neue Leitlinien der EBA, unter anderem zur Umwelt- und Klimaszenarioanalyse sowie zur Internen Governance. Für kleinere Privatbanken steht dabei nicht der Aufbau neuer Modelle im Vordergrund, sondern die angemessene Einbindung dieser Themen in bestehende Risiko- und Steuerungsprozesse.

Die Bafin signalisiert damit, dass sie auch in diesen Bereichen eine verhältnismäßige und praxisnahe Umsetzung erwartet.

Ausblick auf die Umsetzung und Prüfungspraxis

Die Finalisierung der 9. MaRisk-Novelle wird noch für 2026 erwartet. Zum konkreten Anwendungszeitpunkt oder zu möglichen Übergangsregelungen gibt es bislang keine Aussagen. Eine Berücksichtigung einzelner Regelungen bereits in der Prüfungssaison 2026/2027 ist daher nicht ausgeschlossen, insbesondere dort, wo Institute von vorgesehenen Erleichterungen Gebrauch machen.

Für kleine und mittelgroße Privatbanken empfiehlt es sich, frühzeitig zu prüfen, wo Prozesse vereinfacht werden können und wie diese Entscheidungen künftig konsistent und nachvollziehbar begründet werden. Für Kapitalgebende stellt sich dabei die Frage, welche ihrer Hausbank bei diesem Perspektivwechsel tatsächlich vorangeht – und welche abwartet.

Was die MaRisk-Novelle für Kapitalgeber und -anleger bedeutet

Die 9. MaRisk-Novelle verändert die Qualitätsmaßstäbe, an denen Privatbanken künftig gemessen werden – und damit auch die Kriterien, nach denen Kapitalgeber ihre Bankbeziehungen beurteilen sollten.

 

Family Offices, Stiftungen und vermögende Privatpersonen sind gut beraten, ihre Hausbank gezielt zu befragen: Wie nutzt sie die neuen Proportionalitäts- und Öffnungsklauseln konkret? Auf welche Prozesse hat dies wesentliche Auswirkungen – etwa auf die Steuerung von Risiken aus Auslagerungen? Welche Rolle übernehmen Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan bei der Begründung wesentlicher Ermessensentscheidungen? Und ergeben sich im Rahmen der Vermögensverwaltung Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen, etwa durch die Umsetzung von Umwelt- und Klimaszenarioanalysen?

Risiken entstehen dort, wo Institute die neuen Spielräume nicht aktiv nutzen oder ihre Entscheidungen nicht hinreichend dokumentieren. Eine unzureichende Umsetzung kann zu Schwächen in der Governance, zu erhöhten operationellen Risiken oder zu Beanstandungen im Rahmen aufsichtlicher Prüfungen führen – mit mittelbaren Auswirkungen auf Stabilität und Leistungsfähigkeit der Bank.

Fazit

Die 9. MaRisk-Novelle bietet kleinen und mittelgroßen Privatbanken die Chance, sich von stark formalisierten Vorgaben zu lösen und ihre Risikosteuerung stärker am eigenen Geschäftsmodell auszurichten. Die neuen Freiräume gehen jedoch mit einer höheren Eigenverantwortung einher. Institute, die diesen Perspektivwechsel frühzeitig nachvollziehen, können regulatorische Anforderungen effizienter erfüllen und sich zugleich robust auf kommende interne und externe Prüfungen vorbereiten.

Für Kapitalgeber und -anleger wird es künftig wichtiger, nicht nur auf Ertrags- und Performancekennzahlen zu achten, sondern auch auf die Qualität der regulatorischen Umsetzung und der internen Kontrollsysteme ihrer Privatbank. Die MaRisk-Novelle liefert dafür den Rahmen – die Hausbank muss ihn mit Leben füllen.

Hinweis der Redaktion: Christopher Zilch und Angelika Hülsen sind als Wirtschaftsprüfer bei Deloitte tätig. Deloitte erbringt Prüfungs- und Beratungsleistungen für Kreditinstitute, die dem Anwendungsbereich der MaRisk unterliegen. 

Über die Autoren

Angelika Hülsen ist seit 2008 als Wirtschaftsprüferin bei Deloitte tätig.

Christopher Zilch ist Wirtschaftsprüfer im Bereich Financial Services bei Deloitte. Vorherige Karrierestationen waren BDO und EY.

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