Neue IVV 4.0 Das ändert sich bei der Offenlegung von Vergütungen

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Was ändert sich … für CRR-Institute?

Alle CRR-Institute müssen künftig Risikoträger auf folgenden Ebenen identifizieren:

Geschäftsleiter und Mitglieder der Aufsichtsgremien,

Mitglieder der nachgelagerten Führungsebene,

Leiter der Kontrollfunktionen und von wesentlichen Geschäftsbereichen,

Mitarbeiter mit einem Einkommen von mehr als 500.000 Euro pro Jahr, wenn ihr Einkommen tatsächlich mindestens der Durchschnittsvergütung der Geschäftsleitung, des Aufsichtsgremiums und der nachgelagerten Führungsebene entspricht und die Mitarbeiter in einem wesentlichen Geschäftsbereich mit Einfluss auf das Risikoprofil des Institutes beschäftigt werden.

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