Cum-ex-Geschäfte Landgericht München verhängt lange Haftstrafen gegen Fondsmanager

Gebäude des Landgerichts München I

Gebäude des Landgerichts München I: Die sechste Strafkammer hat zwei Fondsmanager wegen Cum-ex-Geschäften verurteilt. Foto: Imago Images/dts Nachrichtenagentur

Das Landgericht München hat die Fondsmanager Götz K. und Thomas U. zu jeweils fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden Manager über ihre Münchner Fondsfirma Avana Invest Cum-Ex-Geschäfte durchgeführt und damit Steuern in Höhe von 343 Millionen Euro hinterzogen haben.

Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner ordnete die Einziehung von 7,9 und 7,5 Millionen Euro aus der Tatbeute an. Sie bezeichnete in ihrer Urteilsbegründung die Taten als „schamlos“ und beispiellos im Umfang der hinterzogenen Steuern.

Angeklagte Fondsmanager legen Geständnis ab

Die beiden Fondsmanager hatten im Prozess ein Geständnis abgelegt. Das Gericht wertete dies zusammen mit ihrer Kooperationsbereitschaft und dem Versuch der Schadenswiedergutmachung als strafmildernd. Sechs Monate der Strafe gelten wegen „rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung“ als vollstreckt.

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