Cum-Ex-Skandal Banken zeigen dutzende Verdachtsfälle von Geldwäsche an

Dunkle Wolken über den Frankfurter Wolkenkratzern

Dunkle Wolken über den Frankfurter Wolkenkratzern: Beim Zoll soll eine dreistellige Menge an Anzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche eingegangen sein. Foto: Pixabay

Eine dreistellige Anzahl von Anzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche ist bei einer Spezialeinheit des Zolls eingegangen. Das berichtet das Handelsblatt (Bezahlschranke) in einem Beitrag und verweist auf einen Zusammenhang mit den illegalen Cum-Ex-Geschäften. Ein Behördensprecher wollte demnach zwar nicht die Anzahl der Anzeigen kommentieren, bestätigte aber den Cum-Ex-Hintergrund der Anzeigen.

Die Financial Intelligence Unit oder kurz Fiu, bei der die Anzeigen liegen, ist zwar keine Ermittlungsbehörde, prüft aber die gestellten Anzeigen. Danach schaltet die Spezialeinheit des Zolls wohlmöglich auch die Staatsanwaltschaft ein. Dass die dutzenden Anzeigen beim Zoll eingingen, bezeichnet das Handelsblatt als „ein spätes Eingeständnis der Geldbranche“ – die Banken sind verpflichtet, interne Verdachtsmomente einer Geldwäsche anzuzeigen.


Der Bundesgerichtshof entschied aber erst im vergangenen Jahr, dass die Geschäfte im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal illegal und damit strafbar sind. Damals hatten die Verteidiger zweier britischer Aktienhändler argumentiert, dass die Cum-Ex-Praxis nur eine Gesetzeslücke ausnutze. Der Bundesgerichtshof hielt dagegen, dass die gesetzliche Lage durchaus eindeutig gewesen sei.

Bei den Cum-Ex-Geschäften wurden mittels An- und Verkauf von Aktien mit oder ohne Dividendenanspruch Erstattungen von Steuern erschlichen, die eigentlich nie gezahlt wurden. Durch die Tricksereien mit Cum-Ex- oder Cum-Cum-Deals ist laut Berechnungen des ARD-Magazins Panorama weltweit ein Schaden von mindestens 150 Milliarden Euro entstanden.

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