Urteil noch vor Weihnachten Baldiges Ende des Cum-Ex-Prozesses gegen Hanno Berger

Hauptsitz der Privatbank M.M. Warburg & Co in Hamburg

Die Hamburger Privatbank M.M. Warburg muss sich gleich in mehreren Prozessen im Zusammenhang mit ihren Cum-Ex-Geschäften verantworten. Foto: Imago / Hanno Bode

Im Cum-Ex-Prozess gegen den Steuerrechtsanwalt Hanno Berger soll noch vor Weihnachten ein Urteil fallen. Das meldet das zuständige Landgericht Bonn. Die Beweisaufnahme soll bereits kommenden Dienstag abgeschlossen werden. Das Urteil kündigte das Gericht für den 12. oder 13. Dezember an.

Verhandelt wird Bergers Einfluss auf die Cum-ex-Geschäfte der Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Berger soll die Bank überzeugt haben, Cum-Ex-Deals abzuschließen und dabei geholfen haben, die dafür nötigen Strukturen aufzubauen. Der Steuerschaden wird auf 278 Millionen geschätzt.

Mehrere Verfahren gegen Hanno Berger

Berger steht seit Anfang April vor Gericht. Erst im Februar wurde er von der Schweiz ausgeliefert, wohin er 2012 geflohen war. Im August legte Berger ein Teilgeständnis ab, nachdem er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe jahrelang bestritten hatte.

Berger hat neben der Privatbank M.M. Warburg auch den inzwischen verstorbenen Investor Rafael Roth beraten. Er muss sich deshalb parallel vor dem Landgericht Wiesbaden wegen weiterer Cum-Ex-Geschäfte verantworten.

BGH bestätigt Urteil in weiterem Warburg Cum-Ex-Verfahren

Erst vor wenigen Tagen bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) zudem eine Verurteilung im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal der Privatbank M.M. Warburg. Der ehemalige Geschäftsführer der Kapitalanlagegesellschaft der Bank, Detlef M., hatte Revision gegen das Urteil des Bonner Landgerichts vom Februar eingelegt. Der BGH verwarf diese, womit das Urteil rechtskräftig ist. M. wurde wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte umfassend gestanden.

 

 

Das erste Urteil in einem Cum-Ex-Verfahren verkündigte der BGH im Juli 2021. Damit stand fest, dass Cum-ex-Deals, die darauf abzielen, sich nicht gezahlte Steuern erstatten zu lassen, strafbar sind.

In den nächsten Jahren wird daher eine Vielzahl an Prozessen erwartet. Da das Bonner Landgericht dafür nicht genügend Räume hat, soll auf dem Parkplatz des Amtsgerichts Siegburg ein neues Justizgebäude errichtet werden, in das die Cum-ex-Strafverfahren ausgelagert werden sollen.

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