Zweite Niederlage vor dem Bundesgerichtshof Cum-Ex-Anwalt Hanno Berger erneut rechtskräftig verurteilt

Blick in das Foyer des Palais und ältesten Dienstgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Blick in das Foyer des Palais und ältesten Dienstgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Der BGH bestätigte das Urteil des Landgerichts Wiesbaden gegen Hanno Berger. Foto: Imago / Stockhoff

Hanno Berger ist zum zweiten Mal vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gescheitert. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 30. Mai 2023 gegen den Steueranwalt bestätigt.

Berger war wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Wiesbadener Richter ordneten zudem an, dass die Erträge aus der Tat, in Höhe von 1,1 Millionen Euro eingezogen werden. Den Einzug der Million hat der BGH noch nicht bestätigt.

„Berger wirkte als Ideengeber und Berater“

Im nun bestätigten Urteil ging es um die Cum-Ex-Geschäfte des inzwischen verstorbenen Berliner Immobilienunternehmers Rafael Roth, an denen Berger beteiligt war. Die Täter ließen sich allein in diesem Fall 113 Millionen Euro Steuern erstatten, die sie nie abgeführt hatten.

„Der Angeklagte, ein Rechtsanwalt und Steuerberater, wirkte als Ideengeber und Berater bei der Planung und Umsetzung der Cum-Ex-Transaktionen mit. Teilweise reichte er zudem unter seinem Kanzleibriefkopf die Körperschaftsteuererklärungen, die falsche Angaben zu – tatsächlich nicht bestehenden – Steuererstattungsansprüchen enthielten, beim zuständigen Finanzamt ein“, heißt es dazu in der Pressemitteilung des BGH.

Berger vermittelte die Geschäfte und zwei Aktienhändler der Hypovereinsbank setzten sie um. Die ehemaligen Wealth Manager wurden vor dem Landgericht Wiesbaden zu Bewährungsstrafen verurteilt

Berger drohen bis zu 15 Jahren Haft

Berger wollte mit zwei Argumenten gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vorgehen: Er hat, nicht zum ersten Mal, versucht, die Cum-Ex-Geschäfte als legal zu rechtfertigen. Zudem kritisierte er, dass einer der Berufsrichter befangen gewesen sei, weil er schon vor dem Prozess mit dem Fall befasst war. Mit beiden Argumenten scheiterte Berger vor dem BGH.

 

Berger wurde wegen eines anderen Cum-Ex-Betrugs bereits vom Landgericht Bonn verurteilt. Das Gericht verhängte im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften der Privatbank M.M. Warburg eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und forderte die Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro. Dieses Urteil bestätigte der BGH bereits im Oktober 2023.

Aus beiden Strafen muss das Landgericht Wiesbaden nun eine Gesamtstrafe bilden. Berger drohen bis zu 15 Jahren Haft.

Mittellos trotz erbeuteter Millionen?

Offen ist, ob Berger die Millionen überhaupt zurückzahlen kann. Er gab bereits vor dem Landgericht Bonn an, mittellos zu sein. Die Justiz vermutet, dass er die Beute auf Angehörige übertragen hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Geldwäsche gegen sechs Personen aus Bergers Umfeld. Ebenso wurde Bergers Ehefrau auf 300.000 Euro verklagt. Sie lebt in der Schweiz.

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