Das Urteil gegen zwei Münchener Fondsmanager wegen Cum-ex-Geschäften aus dem Dezember des Vorjahrs ist rechtskräftig. Wie das Handelsblatt berichtet, haben die beiden ihren Revision zurückgezogen. Damit müssen sie ihre Haftstrafen wohl bald antreten.
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Das Urteil gegen zwei Münchener Fondsmanager wegen Cum-ex-Geschäften aus dem Dezember des Vorjahrs ist rechtskräftig. Wie das Handelsblatt berichtet, haben die beiden ihren Revision zurückgezogen. Damit müssen sie ihre Haftstrafen wohl bald antreten.
Rund 343 Millionen Euro Steuern hinterzogen
Das Landgericht München I hatte damals die zwei Fondsmanager des Münchener Anbieters Avana Invest im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften verurteilt. Beide erhielten je 5 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Manager insgesamt Steuern in Höhe von 343 Millionen Euro hinterzogen haben.
Die Fondsmanager legten daraufhin Revision ein. Mit dem Zurückziehen hat das Urteil nun Bestand und kann vollstreckt werden. Unter das Schlagwort Cum-Ex fallen Aktiengeschäfte, bei denen nicht abgeführte Kapitalertragsteuer erstattet wird.
Beide Angeklagte haben Geständnisse abgelegt
Dass die Strafen noch verhältnismäßig mild ausfielen, begründeten die Richter unter anderem mit den Geständnissen der beiden.
Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner ordnete damals auch das Einziehen von 7,9 Millionen Euro beziehungsweise 7,5 Millionen Euro aus der Beute an. Sie bezeichnete in ihrer Urteilsbegründung die Taten als „schamlos“ und den Umfang der hinterzogenen Steuern als beispiellos.
Die beiden Fondsmanager hatten im Prozess ein Geständnis abgelegt. Das Gericht wertete dies zusammen mit ihrer Bereitschaft zu kooperieren sowie Teile des Schadens wieder gutzumachen als strafmildernd. Sechs Monate der Strafe gelten wegen „rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung“ als vollstreckt.