Abgeordnete des Bundestags und die Fraktion der Grünen wollten im Rahmen einer sogenannten Kleinen Anfrage Folgendes wissen: Wie viele Institute haben Cum-Cum-Gestaltungen gemeldet? Wie hoch sind die Schadenssummen? Und haben Finanzinstitute bereits Rückstellungen gebildet?
Eine Antwort darauf kann die Bundesregierung am 7. Mai 2026 nicht geben, weil sie die Daten noch nicht ausgewertet hat. Hintergrund: Die Bafin hat am 15. Dezember 2025 ihre bereits vierte Abfrage zu Cum-Cum-Geschäften gestartet. Die Einreichungsfrist für die Befragten endete bereits am 25. März 2026.
Die Begründung für den zähen Ablauf: Vor einer Auswertung müssen die eingereichten Excel-Dateien bereinigt und eine hohe Anzahl an Begleitschreiben – im mittleren zweistelligen Bereich – mit teils komplexen Wertungsfragen analysiert werden, heißt es in der Antwort zu der Anfrage. Belastbare Ergebnisse erwartet die Bundesregierung demzufolge frühestens Mitte des Jahres.
Vierte Abfrage, weiter offene Fragen
Es ist nicht das erste Mal, dass die Bafin das Ausmaß der Cum-Cum-Geschäfte zu ermitteln versucht. Bereits 2017, 2020 und 2021 hatte sie entsprechende Abfragen durchgeführt. Die aktuelle, vierte Abfrage begründet die Behörde ausdrücklich mit der zunehmenden steuer- und strafrechtlichen Diskussion rund um das Thema. Sie richtet sich an den Großteil der deutschen Kreditinstitute, an ausgewählte Wertpapierinstitute, an alle externen Kapitalverwaltungsgesellschaften mit der Erlaubnis, offene Wertpapierfonds zu verwalten, sowie an Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds unter Bundesaufsicht. Erfassen will sie Transaktionen ab dem Jahr 2010.
Die Abfrage gliedert sich in drei Blöcke: Der erste zielt darauf ab, die Beteiligung der beaufsichtigten Unternehmen an möglichen Cum-Cum-Geschäften einzuschätzen. Der zweite nimmt potenzielle finanzielle Belastungen in den Blick, etwa gebildete Rückstellungen. Der dritte fragt nach laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Mitglieder der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats sowie Inhaber sogenannter Schlüsselfunktionen.
Der Staat fordert kaum Geld zurück
Laut einer Schätzung von Professor Christoph Spengel von der Universität Mannheim aus dem Jahr 2021 beläuft sich der Steuerschaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland auf geschätzte 28,5 Milliarden Euro. Von diesem Betrag hat der Staat bisher nur einen minimalen Anteil zurückgefordert.
Cum-Cum-Geschäfte funktionieren ähnlich wie die bekannteren Cum-Ex-Transaktionen: Ausländische Investoren, die auf Dividenden keine Kapitalertragsteuer erstattet bekommen hätten, liehen ihre Aktien zum Dividendenstichtag an inländische Institute. Diese erhielten die Dividende, ließen sich die Kapitalertragsteuer erstatten und reichten den Gewinn abzüglich einer Gebühr an den ausländischen Investor weiter. Die Steuer wurde also nur einmal gezahlt und einmal erstattet – aber jemandem, der eigentlich keinen Erstattungsanspruch hatte. Gerichte stufen die Praxis Experten zufolge zunehmend als rechtswidrig ein, was die steuer- und strafrechtliche Diskussion anheizt – und die Bafin zur vierten Abfrage veranlasste.