CSRD-Rahmenwerk 50.000 Unternehmen betroffen - EU verschärft ESG-Berichtspflicht

Eingang zum EU-Parlament in Brüssel

Eingang zum EU-Parlament in Brüssel: „Einige Unternehmen berichten nicht. Andere berichten über das, was sie wollen. Investoren, Verbraucher und Aktionäre sind ratlos“, sagt der parlamentarische Verhandlungsführer Pascal Durand und betont, dass CSRD das ändern wird. Foto: Imago Images / Rainer Unkel

Ab 2024 sind größere Unternehmen – die Regeln sollen für alle Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitenden und allen Firmen, die für ihre Aktivitäten in regulierten Märkten gelistet sind, gelten –  dazu verpflichtet, über die Umwelt- und die sozialen Risiken ihrer Aktivitäten zu berichten, um nur einen Punkt der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu nennen, welche die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Non-financial Reporting Directive, NFRD) ablösen wird.

Demnach werden zudem deutlich mehr Unternehmen aus der EU als bisher zur ESG-Berichterstattung verpflichtet, die wiederum sehr viel detaillierter auszusehen hat. Großunternehmen, kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen (börsennotierte KMU) müssen künftig nämlich einen standardisierten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.

Wie dieser und wie die Ausgestaltung der Zertifizierungsstandards auszusehen hat, soll durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) festgelegt werden. Entscheidend seien dabei der Nutzen der Berichte für Investoren, unter anderem durch die Vergleichbarkeit der Berichte unterschiedlicher Unternehmen.

 

 

 

Die institutionelle Kapitalanlage ist Ihre Leidenschaft?

Unsere auch. Abonnieren Sie unseren Newsletter „pbm institutionell“. Wir versorgen Sie jeden Mittwoch mit aktuellen Nachrichten, Personalien und Analysen.


„Heutzutage sind die Informationen über die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Arbeitsethik lückenhaft, unzuverlässig und leicht zu missbrauchen“, sagte der parlamentarische Verhandlungsführer Pascal Durand aus der Fraktion Renew Europe. „Einige Unternehmen berichten nicht. Andere berichten über das, was sie wollen. Investoren, Verbraucher und Aktionäre sind ratlos. Von nun an wird eine saubere Menschenrechtsbilanz genauso wichtig sein wie eine saubere Bilanz.“

Weltweit 50.000 Unternehmen betroffen

Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung haben, sollen ebenfalls zur Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts über ihre ESG-Auswirkungen vorlegen.
Nach Schätzungen des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden von der künftigen Neuauflage der CSR-Richtlinie deutschlandweit rund 15.000 Unternehmen und europaweit für rund 50.000 Unternehmen erfasst.