Luxemburger Spezialfonds Chance für Vermögensverwalter und ideal für Stiftungen

Josef Koppers

Josef Koppers

Der Stiftungsmarkt ist hart umkämpft: insbesondere im Segment der kleinen und mittleren Stiftungen mit einem Vermögen bis 10 Millionen Euro – weil die großen in der Regel über ein eigenes Vermögensmanagement verfügen.

Zwar sind auch kleinere Stiftungen für Vermögensverwalter attraktive Partner. Doch schon das erste Umwerben ist eine Herausforderung besonderer Art. Egal, an welche Stiftungstüre der engagierte Vermögensverwalter auch klopft–, dahinter sitzt der freundliche Berater der öffentlich-rechtlichen oder der genossenschaftlichen Banken bereits beim Kaffee. Oft in der Funktion des Spezialisten einer Stabsabteilung, oft als Kuratoriumsmitglied.

Das richtige Know-how aneignen

Abgesehen von der vergeblich investierten Zeit, ist in solchen Situationen vor allem ein Umstand ärgerlich: Mit Lächeloffensiven werden häufig 08/15-Verbundprodukte vertuscht. Dabei geraten oft attraktivere – weil objektivere – Alternativen ins Abseits: Honorarberatungen, Angebote kleinerer, spezialisierter Bankhäuser (wie zum Beispiel die V-Bank in München), auf Bedürfnisse von Stiftungen ausgerichtete Fonds – oder auch alternative Rechtsrahmen.

Gerade mit Know-how auf dem Gebiet der Rechtsrahmen können Vermögensverwalter allerdings – erstens – einen Zugang zum Stiftungsmarkt bekommen. Oder – zweitens – innerhalb bereits bestehender Beziehungsgeflechte unterstützend oder beratend tätig werden.

So zum Beispiel mit Spezialfonds nach Luxemburger Recht. Eine Saison lang galten sie als chic – doch mutierten sie schnell zur Mode von gestern, weil angeblich zu teuer. Der widersprüchliche Informationswust zum Thema verdeutlicht: Über tief greifendes Know-how verfügen wenige – was die angedeutete Marktnische erklärt.

Selbst einschlägige Stiftungsportale im Web lassen sich zur pauschalen und irrigen Auskunft hinreißen, Auflage und Verwaltung eines Spezialfonds lohnten erst ab 10 Millionen Euro. Spätestens bei diesem Rechercheergebnis findet die ernsthafte Beschäftigung mit dem Thema für Verantwortliche kleinerer Stiftungen ihr Ende.

Zu Unrecht. Auch für Stiftungen mit deutlich kleineren Vermögen als 10 Millionen Euro kann der Spezialfonds made in Luxembourg eine sehr sinnvolle Alternative sein. Denn er lässt sich kostengünstiger als zumeist vermutet auflegen und verwalten – und besticht durch eine Reihe von Vorzügen.

Im Kern ist ein Spezialfonds nichts als eine Ummantelung der Vermögensgegenstände, die zum Stiftungsvermögen gehören. Dies bedeutet zu allererst, dass die Auswahl der Vermögensgegenstände (etwa der zu erwerbenden Wertpapiere) nach den gleichen Kriterien erfolgen kann, wie sie zuvor ohne den Mantel des Spezialfonds erfolgte.

Auch historisch bedingte, bereits vorhandene Produkte können ihren Weg in den Spezialfonds nehmen. Der Kreis interessanter Anlageprodukte wird mithilfe des Spezialfonds-Mantels indessen erheblich erweitert: Im Gegensatz zum Direkterwerb kann der Spezialfonds auch in thesaurierende Papiere investieren.

Diese sind in aller Regel für Stiftungen uninteressant, weil realisierte Kursgewinne dem Grundstockvermögen zugeschlagen werden müssen. Sie stehen deswegen nicht unmittelbar für die Finanzierung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Konsequenterweise beschränken sich Vermögensverwalter und Kuratorien daher zumeist bei ihrer Anlagetitelauswahl auf ausschüttende Papiere.


Spezialfonds bieten individuelle Ausschüttungen

Anders bei der Vermögensummantelung mit einem Spezialfonds: Nicht die Stiftung selbst, sondern der Spezialfonds als selbstständige rechtliche Einheit erwirbt die thesaurierenden Papiere. Wird durch deren Veräußerung ein Gewinn erzielt, so hat dies unmittelbar keine Auswirkungen auf das Stiftungsvermögen. Die entstehen erst, wenn der Spezialfonds eine Ausschüttung vornimmt.

Sie aber kann und muss unmittelbar zur Finanzierung des Stiftungszwecks genutzt werden. Auf diese Weise lässt sich mithin eine Thesaurierung in eine direkt verwendbare Ausschüttung umwandeln. Ein weiterer Vorteil: Ausschüttungen des Fonds können individuell nach den Vorgaben der Stiftung gestaltet werden.

Ein Kuratorium kann sowohl Zeitpunkte als auch die Höhe der Ausschüttungen managen und somit noch besser auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren. Daraus ergeben sich Konstellationen, in denen entweder unterjährig mehrere Ausschüttungen möglich sind – oder ein ausschüttungsfreies Jahr von einem mit Ausschüttung gefolgt wird. Gleiches gilt für Teilausschüttungen, falls Beträge für größere Investitionen zurückgehalten werden sollen.

Außerdem wichtig: Spezialfonds-Anteile können bei der Hausbank der Stiftung – wie gewöhnliche Investmentfondsanteile – verwahrt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Stiftung und Bank kann also weiter wachsen.

Schließlich sind auch die Kosten für die Auflage und Verwaltung von Spezialfonds überschaubar. Dem vergleichsweise geringen finanziellen Mehraufwand stehen in jedem Fall ein Mehrertrag durch die Ausweitung des Anlagespektrums, das professionelle Reporting und die deutliche Entlastung der Kuratoriumsmitglieder gegenüber.

Das Fazit: Flexibilität, gepaart mit einem breiteren Anlagespektrum und einem professionellen Reporting machen den Luxemburger Spezialfonds zur idealen Ummantelung von Stiftungsvermögen. Aufgrund allgemeiner Desorientierung auf diesem Gebiet können Vermögensverwalter entsprechendes Know-how als Entrée zu Stiftungen nutzen – und als Profilschärfung des eigenen Leistungsspektrums. Einem gemeinsamen Kaffee – zusammen mit dem freundlichen Bankberater – steht nichts mehr im Wege.

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