Unternehmenfamilien, Teil 2 Cash-Event mit Plan

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Von besonderer Relevanz kann dabei auch die Unternehmenshistorie sein, aus der sich „Steuerrabatte“ und Mehrsteuerrisiken ergeben können. Läuft beispielsweise noch eine Sperr- oder Behaltefrist, innerhalb derer der Verkauf noch zur Nachversteuerung früherer Vorgänge führt, wäre zu überlegen, mit welcher Veräußerungsstruktur man diesem Umstand begegnen kann. Oder man kann einen Kaufvertrag so gestalten, dass der steuerrelevante Veräußerungszeitpunkt erst ab einem gewissen Zeitpunkt eintritt.

Hat eine Personengesellschaft in der Vergangenheit die sogenannte Thesaurierungsbegünstigung des Paragrafen 34 EStG genutzt, das heißt, aus der Gesellschaft nicht entnommene Gewinne wurden begünstigt...

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