Unternehmenfamilien, Teil 2 Cash-Event mit Plan

Der Autor Jan Bron ist Partner bei der Wirtschaftskanzlei Flick Gocke Schaumburg

Der Autor Jan Bron ist Partner bei der Wirtschaftskanzlei Flick Gocke Schaumburg: Im Schwerpunkt berät der Steuerberater Privatpersonen und Unternehmen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer. Foto: Flick Gocke Schaumburg

Gesprächsanfänge, die man in der steuerlichen Beratung nicht hören will: „Wir haben vor vier Wochen unser Unternehmen verkauft. Was können wir denn da jetzt steuerlich machen?“ Diese Situation kommt leider viel zu häufig vor. Denn viele Optimierungsmaßnahmen bedürfen eines Handelns vor dem Unternehmensverkauf, im Einzelfall sogar eines mehrjährigen Vorlaufs. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Ertragsteuerbelastung des eigentlichen Veräußerungsgewinns, einschließlich Kirchensteuer, sondern auch in Bezug auf steuerliche Auswirkungen, welche ein Unternehmensverkauf noch rückwirkend in der Vergangenheit oder in der Folgezeit auslösen kann.

Maßnahmen nach Verkauf

Ist ein Unternehmen bereits verkauft, sind mit dem Übergang von Nutzen und Lasten des Unternehmens auch die steuerlichen Folgen weitgehend bestimmt. Die Möglichkeiten sind entsprechend beschränkt, um einen bereits realisierten Lebenssachverhalt mit steuerlicher Rückwirkung nachträglich noch zu beeinflussen. Ausnahmefälle bestehen jedoch im Bereich der Unternehmensumwandlungen. Mit deren Hilfe ist es im Einzelfall noch möglich, die steuerlichen Bedingungen eines bereits erfolgten Unternehmensverkaufs rückwirkend zu ändern.

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