Gütesiegel für Versorgungswerke BWVA beantragt als erstes Versorgungswerk das neue ABV-Prädikat

Eva Hemberger, Präsidentin der BWVA.

Eva Hemberger hofft, dass viele Versorgungswerke die Chance nutzten – und der Öffentlichkeit beweisen, „dass unser System der berufsständischen Versorgung auch nach 100 Jahren optimal funktioniert.“ Bildquelle: BWVA

Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA) hat als erstes Versorgungswerk das neue ABV-Prädikat beantragt. Den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen habe man bereits bei der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) eingereicht und erwarte die Verleihung in Kürze, teilte die BWVA mit.

Möglich ist das erst seit wenigen Tagen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat das im November 2025 von der ABV beschlossene Prädikat nach finaler Prüfung der Markensatzung als Gewährleistungsmarke eingetragen. Damit darf die ABV das Qualitätssiegel nun an ihre rund 90 Mitgliedseinrichtungen verleihen – auf Antrag und gegen Nachweis einheitlich definierter Kriterien, die jährlich erneut zu belegen sind.

„Mit der Eintragung des ABV-Prädikats sind wir nach einem langen Weg erfolgreich am Ziel angelangt“, sagt BWVA-Präsidentin Eva Hemberger, die sich als stellvertretende ABV-Vorstandsvorsitzende nach eigenen Angaben für die Einführung des Siegels engagiert hat. Sie hoffe, dass viele Versorgungswerke die Chance nutzten – und der Öffentlichkeit bewiesen, „dass unser System der berufsständischen Versorgung auch nach 100 Jahren optimal funktioniert.“

Die Zahlen liefert die BWVA gleich mit. Für 2025 weist das Tübinger Versorgungswerk eine Nettoverzinsung des Deckungsstocks von 4,71 Prozent aus (Vorjahr: 3,88 Prozent) – deutlich über dem Rechnungszins von 3,63 Prozent. Der Kapitalanlagenbestand wuchs um 4,1 Prozent auf rund 18,9 Milliarden Euro, die Sicherheitsrücklage ist mit 12 Prozent des Deckungsstocks auf dem satzungsgemäßen Höchstsatz dotiert. Der Wirtschaftsprüfer bestätigte laut Geschäftsbericht im Zuge der Jahresabschlussprüfung zugleich die Einhaltung der Prädikat-Gütekriterien – der Antrag bei der ABV ist damit bereits materiell unterlegt. 

Warum die Branche jetzt ein Siegel braucht

Dass Hemberger die Öffentlichkeit anspricht, ist kein Zufall. Das System der berufsständischen Versorgung steht so stark unter Beobachtung wie selten: Beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) droht ein Milliardenschaden, das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Hessen muss voraussichtlich rund 58 Millionen Euro auf ein US-Immobilieninvestment abschreiben, die Bayerische Versorgungskammer räumte Compliance-Verstöße ein. Rödl-Partner Christian Conreder forderte bereits, Versorgungswerke unter Bafin-Aufsicht zu stellen.

 

Die ABV hatte – auch unter dem Eindruck der VZB-Vorgänge – angekündigt, engere „Leitplanken“ für ihre Mitglieder einzuziehen. Das Prädikat ist Teil dieser Strategie. Die Branche will zeigen, dass ihre Selbstverwaltung funktioniert, bevor andere sie infrage stellen. Laut Markensatzung müssen Versorgungswerke dafür sechs Gütekriterien erfüllen – darunter ein Risikomanagementsystem nach ABV-Leitfaden, ALM-Studien, regelmäßige Stresstests, ein jährliches versicherungsmathematisches Gutachten, einen testierten Jahresabschluss sowie interne Compliance-Richtlinien. Bestätigen muss die Einhaltung ein Wirtschaftsprüfer. Die Nutzungsberechtigung endet automatisch zum 31. Dezember des Folgejahres und muss neu beantragt werden.

Eine externe Aufsicht ersetzt das Siegel allerdings nicht. Die Einhaltung der Kriterien obliegt laut Satzung den Versorgungswerken „im Rahmen ihrer Selbstverwaltung“ – es bleibt ein freiwilliges Instrument der Branche für die Branche.

 

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