Immobilien-Investments Bayerische Versorgungskammer gibt Compliance-Verstöße zu

Die Frauenkirche in München

Die Frauenkirche in München: Die Bayerische Versorgungskammer hat in der Landeshauptstadt ihren Sitz. Bildquelle: Imago Images / Revierfoto

Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) erreichte trotz verlustreicher US-Immobilien-Investitionen 2024 eine Nettoverzinsung von 3,4 Prozent. Das teilte Deutschlands größtes Versorgungswerk auf Anfrage mit. Gleichzeitig räumte es Compliance-Verstöße im Zusammenhang mit den gescheiterten US-Immobilien-Deals ein.

Wie BVK-Chef Axel Uttenreuther der „Welt am Sonntag“ sagte, stellten externe Experten Compliance-Verstöße fest. Diese deuteten auf ein „nicht angemessenes Näheverhältnis“  hin. Das Versorgungswerk informierte daraufhin proaktiv die Staatsanwaltschaft München.

800 Millionen Euro in US-Immobilien investiert 

Laut „Welt am Sonntag“ investierte die BVK rund 800 Millionen Euro in vier schlecht laufende Immobilien-Projekte in Miami und New York. Wohl auch in Zuge dessen verließ auch der langjährige Immobilienchef Rainer Komenda die Versorgungskammer. 

Gegenüber dem private banking magazin betonte die BVK, die kapitalgewichtete Nettoverzinsung von 3,4 Prozent habe die Zinsanforderungen der verwalteten Versorgungseinrichtungen übertroffen. Verluste in einzelnen Immobilienfonds hätten „keine Auswirkung auf die Versorgungsleistungen“, sie würden durch andere Assetklassen kompensiert.

 

Die Corona-Pandemie, hohe Inflation und drastisch gestiegene US-Zinsen hätten zu Wertkorrekturen bei Immobilien-Entwicklungen geführt, erklärte die BVK auf Anfrage. Dies betreffe die gesamte Branche.

New Yorker Klagen zurückgezogen 

Zwei in New York anhängige Klagen gegen die BVK wurden laut Uttenreuther von den Klägern zurückgezogen. Die BVK sieht darin eine Bestätigung, dass es keine rechtliche Grundlage für die Klagen gab. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern an. Das Versorgungswerk verwaltet rund 120 Milliarden Euro Rentengelder von bayerischen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes.

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