Die jüngste Unternehmensmitteilung der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) klingt zunächst erfreulich: Deutschlands größtes Versorgungswerk hat das Geschäftsjahr 2025 mit einer Nettoverzinsung von rund 3,4 Prozent – und damit auf Vorjahresniveau – abgeschlossen. Jedoch muss diese Nachricht im Kontext der medialen Berichterstattung über hohe Verluste bei Immobilieninvestments betrachtet werden.
In der Mitteilung räumt BVK-Vorstandsvorsitzender Axel Uttenreuther ein, dass die BVK die „bekannten wirtschaftlichen Herausforderungen einzelner US-Immobilieninvestments konsequent“ angehe. Dafür habe man bereits im vergangenen Jahr ein umfassendes Maßnahmenprogramm angekündigt. Die Investment-, Risikomanagement- und Compliance-Prozesse würden im laufenden Jahr weiter optimiert.
Verluste werden durch andere Investments ausgeglichen
In Hinblick auf die positive Rendite sagt Uttenreuther: „Wir liefern, was wir versprochen haben: konstante und robuste Erträge.“ Die BVK betont, dass die Altersvorsorge der Versicherten sicher bleibe. Einzelne Verluste im breit gestreuten Kapitalanlageportfolio würden durch andere Investments ausgeglichen. Auswirkungen auf die Versorgungszusagen gegenüber den 2,7 Millionen Mitgliedern, Versicherten und Leistungsempfängern schloss die BVK aus.
Hintergrund sind verlustträchtige Investments in US-Immobilienprojekte. Die BVK investierte laut Medienberichten bis zu 1,6 Milliarden Euro in riskante Immobilienprojekte. Die BVK räumte Compliance-Verstöße ein, nachdem externe Experten ein nicht angemessenes Näheverhältnis feststellten. Das Versorgungswerk informierte die Staatsanwaltschaft München. Bereits 163 Millionen Euro wurden für das Geschäftsjahr 2024 abgeschrieben. Weitere Wertberichtigungen schloss die BVK nicht aus.
Anwälte gründen Interessengemeinschaft
Während die BVK für das Geschäftsjahr 2025 nun trotzdem gute Zahlen präsentiert, formiert sich Widerstand. Die Münchner Rechtsanwälte Peter Mattil und Stephan Greger haben eine Interessengemeinschaft Versorgungswerke für betroffene Ärzte, Anwälte, und andere Berufsgruppen gegründet, deren Altersvorsorge von der BVK verwaltet wird.
„Wir wollen eine große Interessengemeinschaft, da Tausende Betroffene mehr Gewicht und Druck haben als wir zwei“, erklärte Mattil gegenüber dieser Redaktion. Ziel sei Information, Auskunft und eine Untersuchung, „weil das bestimmt nicht das einzige Fehlinvestment war“. In Betracht komme auch Schadensersatz, wenn der Schaden der Einzelnen beziffert werden könne.
Mattil, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hatte bereits im September 2025 einen Fragenkatalog mit 40 Fragen an die BVK eingereicht. In seiner Stellungnahme vom 30. Oktober kritisierte er die Antworten der BVK scharf. Die Aussage, wonach Verluste in einzelnen Immobilienfonds keine Auswirkung auf die Versorgungsleistungen hätten, sei „inakzeptabel“. Bei Verlusten im neunstelligen Bereich vermindere sich das Vermögen entsprechend.
Besonders kritisch sieht Mattil, dass die BVK die Frage nach verjährungshemmenden Maßnahmen gegen die Deutsche Finance oder Michael Shvo nicht beantwortete. Solche Maßnahmen sind notwendig, um mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich zu sichern. Ohne sie könnten Ansprüche verjähren. Die BVK verwies auf Vertraulichkeit gegenüber Geschäftspartnern.
Deutsche Finance Group weist Vorwürfe zurück
Die Deutsche Finance Group wies Vorwürfe zurück, bei den US-Investments Entscheidungsbefugnisse gehabt zu haben. Weder die Deutsche Finance America noch andere verbundene Gesellschaften seien als Zielfondsmanager tätig gewesen oder hätten über diskretionäre Entscheidungskompetenz verfügt. Die Tätigkeit habe sich auf strukturierende, koordinierende sowie regulatorische Funktionen beschränkt. Eine inhaltliche Einflussnahme auf Investitionsentscheidungen sei nicht erfolgt.