Christian Olearius und Max Warburg Bundesverfassungsgericht weist Cum-Ex-Beschwerde von Warburg-Eignern ab

Stammsitz der Privatbank M.M.Warburg & CO in Hamburg

Stammsitz der Privatbank M.M.Warburg & CO in Hamburg: Die Bank selbst war keine Partei der Verfassungsbeschwerde.

Die Mehrheitseigner der Privatbank M.M. Warburg & CO., Christian Olearius und Max Warburg, sind mit ihrer Beschwerde vorm Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Prozessen gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde werde nicht zur Entscheidung angenommen, so die Kammer des Zweiten Senats, der den Beschluss einstimmig fällte.

Olearius und Warburg hatten die Beschwerde als Reaktion auf Urteile und entsprechende Pressemitteilungen angestrengt. Diese würden zum einen ihre Persönlichkeitsrechte verletzen, da beide eindeutig identifizierbar seien, so die Argumentation. Zum anderen hätten die Richter gerade im Fall Olearius gegen die Unschuldsvermutung verstoßen und so das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Der Zweite Senat sah das nun anders: Da Max Warburg in den entsprechenden Verfahren weder angeklagt noch in den Urteilen genannt worden sei, sei er zu der Beschwerde nicht befugt. Weiter sei Christian Olearius‘ Beschwerde unzureichend begründet. Beide hätten vor ihrer Beschwerde den Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Die Entscheidung des Zweiten Senats kann nicht angefochten werden.

 

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