private banking magazin: Die Zahl der Stiftungen nimmt weiterhin zu. Sie fordern dennoch Reformen. Wo sehen Sie die größten Herausforderungen?
Friederike von Bünau: Der kontinuierliche Zuwachs an Stiftungen über viele Jahre hinweg zeigt die hohe Attraktivität des Stiftungsmodells. Nicht zuletzt liegt dahinter auch eine demografische Entwicklung. Das sagt aber nur begrenzt etwas über die konkreten Rahmenbedingungen für Stiftungen aus. Als Verband freuen wir uns natürlich über das Wachstum des Stiftungssektors. Gleichzeitig ist es unser Auftrag, uns für gute Rahmenbedingungen für Stiftungen einzusetzen, damit sie ihr Potenzial für das Gemeinwohl bestmöglich nutzen können.
Die Zahl der Stiftungserrichtungen zeigt, dass die Gründerinnen und Gründer den Mehraufwand im Vergleich mit anderen möglichen Rechtsformen gemeinnützigen Engagements nicht scheuen. Dahinter liegen häufig persönliche Motive der jeweiligen Stifterinnen und Stifter. Wenn wir also über rechtliche Rahmenbedingungen sprechen, lohnt sich der Blick auf das, was nach der Gründung kommt: die tatsächliche Stiftungsarbeit mit ihren praktischen Herausforderungen.
Die Arbeit von Stiftungen hat sich verändert – und das sollte sich auch im Rechtsrahmen spiegeln, in dem sie heute agieren. Sie arbeiten heute zum Teil überregionaler und internationaler; zugleich haben auch im Stiftungswesen Professionalisierung und zunehmende Arbeitsteilung Einzug gehalten. Durch Kooperationsmodelle und flexiblere Rechtsformen, wie beispielsweise Verbrauchsstiftungen, ist zudem die Komplexität deutlich gestiegen.
Wo sehen Sie die entscheidenen Ansatzpunkte?
Von Bünau: Entscheidend ist deshalb, ob Stiftungen ihr Potenzial unter stabilen, verlässlichen und zeitgemäßen Rahmenbedingungen tatsächlich entfalten können. In der Rechtsberatung unserer Mitglieder sowie im Austausch mit anderen Verbänden sehen wir täglich die Hürden und Einschränkungen, die die Arbeit gemeinnütziger Organisationen im Allgemeinen und stifterisches Handeln im Besonderen erschweren. Die von uns angestrebten Reformen sind daher ausdrücklich Forderungen aus der Praxis.
Reformen sind daher kein Selbstzweck, sondern stärken das zentrale Zusammenspiel aus Vertrauen, Verantwortung und notwendiger, fachlich fundierter Entscheidungsfreiheit.
Wir verstehen die Forderungen als Investition in mehr Wirksamkeit: mehr Rechtssicherheit bei unternehmerisch geprägten Entscheidungen – etwa durch eine im Gemeinnützigkeitsrecht verankerte Business Judgement Rule –, spürbarer Bürokratieabbau und mehr Flexibilität, insbesondere für kleinere und mittelgroße Stiftungen.
Wir wünschen uns einen Staat, der ermöglicht statt verhindert. Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“, zu deren Initiatoren auch vier Stiftungen gehören, zeigt, wie Staat und Zivilgesellschaft gemeinsam Reformen voranbringen könnten und wie intersektorale Zusammenarbeit letztlich dem Gemeinwohl zugutekommt.
Reformen sind daher kein Selbstzweck, sondern stärken das zentrale Zusammenspiel aus Vertrauen, Verantwortung und notwendiger, fachlich fundierter Entscheidungsfreiheit. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass Stiftungen ihre gesellschaftliche Wirkung unter heutigen Bedingungen voll entfalten können.
Sie betonen, dass Stiftungen wirken müssen, statt nur zu entstehen. Wie definieren Sie „wirken"?
Von Bünau: Im Stiftungskontext lässt sich „Wirkung“ als die Veränderung definieren, die eine Stiftung mit ihrem Handeln bei Menschen, Organisationen oder in der Gesellschaft tatsächlich erreicht. Aber welche Faktoren tragen zu einer guten Wirksamkeit bei? Und wie kann man das eigentlich messen?
Seit inzwischen 20 Jahren bieten unsere Grundsätze guter Stiftungspraxis, denen sich viele gemeinwohlorientierte Stiftungen verschrieben haben, einen klaren ethischen Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln. Stiftungen wollen etwas bewirken, dazu wurden sie gegründet.
Insgesamt hat das Thema Wirkungsmessung im Stiftungssektor an Bedeutung gewonnen. Unsere repräsentative Befragung von 2024 hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Stiftungen (rund 52 Prozent) irgendeine Form von Wirkungsmessung durchführt. Die Studie zeigt außerdem, dass die Stiftungen die größten Herausforderungen dabei in der Quantifizierbarkeit der jeweiligen Projekt- beziehungsweise Stiftungsziele sowie im Ressourcenmangel sehen.
Eine Reihe von Faktoren beeinflusst die Wirksamkeit der Stiftungsarbeit. Dazu zählen natürlich auch finanzielle Ressourcen: Wenn Stiftungen mit wenig Grundstockvermögen (und damit nur geringen Kapitalerträgen) und ohne fundierte Fundraising-Strategie gegründet werden, kann es schwer werden, den Stiftungszweck wirksam zu verfolgen, weil dann einfach die Mittel fehlen.
Wie lässt sich dieses Problem lösen?
Von Bünau: Hier gibt es eine Reihe an Alternativen zur rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts, die dann unter Umständen sinnvoller (weil wirkungsstärker) sind: Zustiftungen zu bestehenden Stiftungen, Treuhandstiftungen, Verbrauchsstiftungen, Stiftungsfonds oder auch einfach Spenden. Wenn eine Stiftung alleine nicht mehr wirkungsvoll agieren kann, kann auch eine Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung in Frage kommen.
Doch auch weniger finanzstarke Stiftungen können große Wirkung entfalten. Das sehen wir zum Beispiel an vielen Bürgerstiftungen, die vor allem durch Vernetzung und persönliches Engagement vor Ort einiges bewegen.
Neben guten rechtlichen Rahmenbedingungen und finanzieller Ausstattung bedarf es auch einer selbstkritischen Reflexion im Sektor, die wir zunehmend sehen. Die Stiftungen fragen sich: Wirkt das von uns aufgesetzte Programm? Erreiche ich mein Ziel beziehungsweise erfülle ich meine Zwecke mit den geplanten oder durchgeführten Maßnahmen? Kommen wirklich die Menschen zu meinen Veranstaltungen, die ich erreichen möchte? Als Verband geben wir hier unseren Mitgliedern kein „Schema F“ vor, sondern ermutigen und unterstützen sie mit unseren Partnern, Publikationen und Beratungen, individuelle Antworten zu finden.
Letztlich folgt die Zweckverwirklichung auch einer Binnenlogik, die sich aus dem Stifterwillen und der Einschätzung der jeweiligen Stiftungsaufsicht ergibt. Dabei geht es gleichermaßen um einen Blick zurück (auf den Stifterwillen) und nach vorn (wie sind die aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen). Denn einerseits muss immer der Bezug zur individuellen Satzung gegeben sein, andererseits kann und sollte der Stifterwille auch immer wieder neu im aktuellen Gesellschaftsbezug interpretiert werden.
Wenn sich eine Stiftung beispielsweise dem Schutz einer bestimmten gefährdeten Tierart verschrieben hat, die dann zwanzig Jahre später vielleicht nicht mehr gefährdet ist, lohnt es sich – in Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht – darüber nachzudenken, was der Stifter oder die Stifterin eigentlich bewirken wollte und wie das unter den veränderten Bedingungen erreicht werden könnte. Gleichzeitig kann man einer Stiftung, die Kulturgüter schützen möchte, nicht vorschreiben, dass eine Investition in frühkindliche Bildung der wirkungsvollere Beitrag zu den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen wäre. Hier greift die freiheitliche Gestaltungskraft, die so charakteristisch für Stiftungen ist.
Welche drei gesetzlichen Änderungen würden aus Ihrer Sicht den größten Unterschied für Stiftungen machen?
Von Bünau: Aus Verbandssicht wären folgende Maßnahmen besonders wirksam:
- Die Business Judgement Rule sollte auch im Gemeinnützigkeitsrecht rechtssicher verankert und mit einem abgestuften Sanktionssystem verknüpft werden, damit beispielsweise für vertretbare Entscheidungen, die sich erst im Nachhinein als Fehler erweisen, nicht sofort der Verlust der Gemeinnützigkeit droht.
- Stiftungen sollen mehr Flexibilität bei Kapitalerhalt und Vermögensverbrauch erhalten; steuer- und stiftungsrechtliche Vorgaben sollten klarstellen, dass neben dem dauerhaften Kapitalerhalt auch Verbrauchs- und Mischmodelle zulässig sind, wenn sie die nachhaltige Verwirklichung des Stiftungszwecks sichern.
- Das neue Stiftungsrecht sollte bundesweit möglichst einheitlich ausgelegt und angewendet werden, damit Stiftungen unabhängig vom Sitzland auf verlässliche und vergleichbare Rahmenbedingungen vertrauen können.
Weichen vermögende Familien für philanthropische Strukturen ins Ausland aus?
Von Bünau: Dass hochvermögende Familien eine extrem hohe globale Mobilität zeigen, ist kein neues Phänomen. Aber bei gemeinwohlorientierten Stiftungen steht in der Regel ein lebensweltlicher und oft emotionaler persönlicher Bezug zur Region im Vordergrund. Nicht zuletzt sind rund 80 Prozent der Stiftungen in Deutschland regional tätig. Eine wohlhabende Unternehmerin beispielsweise wird ihre Stiftung zur Stärkung der generationsübergreifenden Nachbarschaft wahrscheinlich genau dort gründen wollen, wo sie mit ihrem Unternehmen erfolgreich war oder wo sie aufgewachsen ist.
Sie fühlt sich der Region und den Menschen dort tief verbunden. Solche (Ver-)Bindungen wiegen unserer Erfahrung nach schwerer als steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Vorteile in anderen Ländern. Auch in Deutschland gebundenes Vermögen, wie beispielsweise Immobilien und Unternehmen, erschweren einen möglichen Wegzug.
Entscheidend ist daher weniger die Frage des „Wegzugs“, sondern die Attraktivität des Standorts Deutschland, der verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht bieten sollte. All das ist notwendig, um die gemeinwohlorientierten Zwecke nachhaltig und wirkungsvoll zu verfolgen. Und bei eben diesen Voraussetzungen ist unserer Einschätzung nach – das zeigen die Rückmeldungen unserer Mitglieder – noch deutlich Luft nach oben. Uns geht es vor allem um die Verbesserung der Rahmenbedingen für in Deutschland ansässige Stiftungen.
Erleben wir eine neue Generation von Unternehmern und Vermögenden, die Stiftungslösungen noch mehr als Teil ihrer optimierten Nachfolgeplanung einsetzt?
Von Bünau: Es gibt Hinweise darauf, dass Stiftungslösungen in der Nachfolge- und Vermögensplanung stärker mitgedacht werden – allerdings lässt sich diese Entwicklung empirisch aktuell nicht belastbar belegen. Differenzierte Daten, die eine klare Aussage über Trends in der Breite zulassen, sind derzeit nur begrenzt vorhanden.
Zugleich ist die gestiegene Aufmerksamkeit für Stiftungsmodelle plausibel, da sich gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen verändert haben und Stiftungen als Gestaltungsoption häufiger in Betracht gezogen werden. Dabei zeigt sich eine größere Vielfalt der eingesetzten Modelle: Neben klassischen gemeinnützigen Stiftungen spielen privatnützige Familienstiftungen ebenso eine Rolle wie Mischformen, die Elemente der Vermögenssicherung mit gemeinwohlorientierten Zwecken verbinden. Dabei sind gemeinnützige Stiftungen und hybride Modelle insbesondere deshalb so interessant, weil sie Vermögensbindung und gesellschaftliche Wirkung miteinander verbinden können.
Demokratische Resilienz entsteht nicht durch eine vermeintliche politische Neutralität, sondern durch eine handlungsfähige, plural aufgestellte Zivilgesellschaft, die ihre Rolle selbstbewusst und rechtssicher wahrnehmen kann.
Gleichzeitig gilt jedoch: Ob und inwieweit Stiftungen tatsächlich eine geeignete und nachhaltige Lösung für Generationennachfolge darstellen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Eignung hängt stark von der individuellen Ausgangssituation und den Zielen der Beteiligten ab.
Entscheidend ist daher eine sorgfältige, unabhängige und fallbezogene Beratung, die unterschiedliche Modelle offen prüft und nicht vorschnell auf eine bestimmte Struktur festlegt. Für Interessierte und potentielle Stifterinnen und Stifter bieten wir eine kostenlose, unabhängige und ergebnisoffene Erstberatung an. Hier kann es auch sein, dass wir von Stiftungsgründungen abraten und andere Modelle oder Rechtsformen ins Gespräch bringen, wenn die Voraussetzungen eine wirksame und nachhaltige Erfüllung der angestrebten Zwecke in Form einer rechtsfähigen Stiftung des Bürgerlichen Recht nicht wahrscheinlich erscheinen lässt.
Sie sprechen von Stiftungen als Säule demokratischer Resilienz. Was muss geschehen, um diese zu sichern?
Von Bünau: Demokratische Resilienz entsteht nicht durch eine vermeintliche politische Neutralität, sondern durch eine handlungsfähige, plural aufgestellte Zivilgesellschaft, die ihre Rolle selbstbewusst und rechtssicher wahrnehmen kann. In unseren Grundsätzen guter Stiftungspraxis heißt es: „Stiftungen verstehen sich als Teil der wehrhaften und streitbaren Demokratie. Sie wirken aktiv im Rahmen der Gesetze an der Erhaltung, der Ausgestaltung und der Weiterentwicklung des demokratischen Gemeinwesens mit.“
Damit Stiftungen diese Rolle ausfüllen können (wenn sie denn möchten), braucht es vor allem verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und klare Spielräume für zivilgesellschaftliches Handeln. Unsicherheiten – etwa im Gemeinnützigkeitsrecht oder bei politisch sensiblen Themen – wirken schnell hemmend und führen dazu, dass Handlungsbereitschaft zurückgeht.
Der Gesetzgeber kann – ganz ohne zusätzliche Fördermittel – einen Beitrag zur Stärkung der Resilienz von Zivilgesellschaft leisten, indem er die Forderungen des Bündnisses für Gemeinnützigkeit insbesondere im Hinblick auf die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen umsetzt.
Wie die aktuelle Debatte um staatliche Förderprogramme zeigt, ist entscheidend: Demokratie lebt vom Zusammenspiel eines handlungsfähigen Staates und einer eigenständigen, vertrauenswürdig agierenden Zivilgesellschaft. Dafür braucht es klare Regeln, aber ebenso Vertrauen in fachlich verantwortete Entscheidungen innerhalb der Zivilgesellschaft. Klar ist aber auch, der Stiftungssektor kann keine Substitution wegfallender staatlicher Fördermittel leisten.
Kritiker vermuten, große Stiftungen verschafften Vermögenden zu viel gesellschaftlichen Einfluss ohne demokratische Legitimation. Wie begegnen Sie diesem Vorwurf?
Von Bünau: Stiftungen sind ein fester Bestandteil einer freien und demokratischen Gesellschaft. Ihre Legitimation ergibt sich aus den im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechten, innerhalb derer sie handeln. Mit ihrem gemeinnützigen Engagement erfüllen sie zugleich den im Grundgesetz formulierten Anspruch, dass Eigentum auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Stiftungen sind Teil eines pluralen Gemeinwohlgefüges, nicht Ersatz demokratischer Institutionen oder demokratische Willensbildung.
Ihr gesellschaftlicher Einfluss vor Ort kann nur in Zusammenarbeit mit diesen Akteuren und in sorgfältigen Aushandlungsprozessen im Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und öffentlicher Anspruchshandlung umgesetzt werden. Es ist richtig, dass einzelne Stiftungen und ihre handelnden Personen in einzelnen Regionen eine enorme Gestaltungskraft entwickeln. Dies ist jedoch nicht unbedingt ein Nachteil. Diese stiftenden Personen haben ihr Vermögen mit dem Grundsatz der Selbstlosigkeit dem Gemeinwohl gewidmet, statt ihr Vermögen für ihren privaten Nutzen auszugeben.
Viele Stiftungen leiden unter niedrigen Renditen und höherem Kapitalmarktdruck. Ist die klassische, konservative Anlagepolitik noch Mittel der Wahl?
Von Bünau: Die klassische Anlagepolitik wird zunehmend differenziert betrachtet – und sie wirkt je nach Größe und Professionalisierungsgrad einer Stiftung sehr unterschiedlich. Gemeinsam ist allen Stiftungen jedoch der grundlegende Zielkonflikt der Vermögensanlage: sichere Vermögensanlage und höchstmöglicher Betrag.
Da Stiftungsvermögen heute in der Regel auch am Kapitalmarkt angelegt wird, spielen Fragen der Schwankungsanfälligkeit, der Risikosteuerung und der langfristigen Planung eine wichtige Rolle. Gerade kleinere Vermögen können dadurch vor der Herausforderung stehen, dauerhaft verlässliche Fördermittel zu erwirtschaften. Sie sind häufig stärker auf Sicherheit und einfache Strukturen angewiesen, weil ihnen oft die personellen und fachlichen Ressourcen für komplexe Kapitalanlagestrategien fehlen. Größere und stärker professionalisierte Stiftungen hingegen entwickeln zunehmend diversifizierte, aktiv gesteuerte und teils nachhaltigkeitsorientierte Anlagekonzepte.
Sie kritisieren die heterogene Rechtsanwendung durch Landesaufsichten. Wie groß ist das Problem in der Praxis, kostet es Deutschland Stifter oder ist es ein Wettbewerb?
Von Bünau: Die Unterschiede in der Rechtsanwendung des neuen Stiftungsrechts zwischen den Ländern – sogar innerhalb der Länder bei unterschiedlichen Regierungspräsidien oder Mitarbeitenden – sind in der Praxis ein erhebliches Problem. Sie führen zu Unsicherheit, erhöhtem Aufwand und teilweise widersprüchlichen Anforderungen. Aus unserer Beratungspraxis kennen wir viele Beispiele dafür, etwa beim Umgang mit sogenannten notleidenden Stiftungen und der Umwandlung einer bestehenden Stiftung in eine Verbrauchsstiftung.
Unserer Erfahrung nach kostet das Deutschland keine Stifter oder Stifterinnen. Den Wettbewerb beziehungsweise das „Standort-Hopping“, das wir aus den Zeiten vor der Stiftungsrechtsreform gut kennen, sollte eigentlich nun zurückgedrängt sein – zumindest auf dem Papier. Wir sehen aber, dass diese Heterogenität in der Praxis fortbesteht. Die Anwendung ist weiterhin von den Rechtsauffassungen einzelner Personen in den Aufsichtsbehörden abhängig. Natürlich ist dabei auch jeder Fall sehr individuell, das merken wir auch in unseren eigenen Beratungen. Unser Ziel ist eine größere Einheitlichkeit und Verlässlichkeit in der Anwendung des Stiftungsrechts. Das ist gerade für überregional tätige Stiftungen eine zentrale Voraussetzung für ihre Handlungsfähigkeit.
Wo steht das deutsche Stiftungswesen in zehn Jahren?
Von Bünau: Ich gehe davon aus, dass es weiterhin einen starken Stiftungssektor geben wird. Menschen werden ihr Engagement weiterhin in Stiftungsform gießen und sich mit ihren Werten und Anliegen auf diese Weise nachhaltig verwirklichen. Hinter den Stiftungszahlen stehen oft ganz persönliche Geschichten und faszinierende Biografien.
Selbstverständlich freuen wir uns über das starke, zahlenmäßige Wachstum gemeinnütziger Stiftungen in Deutschland, das wir in den vergangenen Jahren beobachtet und begleitet haben. Es kann jedoch sein, dass dieser Trend nicht anhalten wird, dass wir eine Konsolidierung erleben werden, vielleicht sogar einen Rückgang. Und das bereitet uns auch nicht unbedingt Sorgen. Für uns steht Qualität vor Quantität: Wirkung zählt mehr als die reinen Zahlen. Kleinere Stiftungen werden vielleicht zunehmend durch Zu- und Zusammenlegungen ihre Kräfte bündeln und Verbrauchsstiftungen mit vollem Einsatz hochaktuelle Herausforderungen anpacken. Mit diesen flexiblen Möglichkeiten bleiben Stiftungen auch über das klassische Ewigkeitsmodell hinaus attraktive und zeitgemäße Instrumente, um drängende Probleme anzugehen.
Aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen deuten darauf hin, dass Zivilgesellschaft – Stiftungen eingeschlossen – in den kommenden Jahren noch an Bedeutung gewinnen wird. In Zeiten gesellschaftlicher Spaltungen kommt es auch auf ihre demokratiestärkende und verbindende Rolle an: Hier werden Akteure zusammengebracht, hier werden Räume für Austausch und Begegnung geschaffen, Menschen in ihrem individuellen Lebensweg begleitet. Und auch die Finanzkraft der Stiftungen wird in Zukunft noch stärker gefragt sein, wenn in vielen Bereichen staatliche Ressourcen immer mehr zurückgefahren werden.
Wir beobachten jetzt schon die zunehmende Anspruchshaltung, Stiftungen mögen hier die wegfallenden staatlichen Mittel substituieren. Und so finanzkräftig der Stiftungssektor auch ist: Das ist nur bedingt möglich. Dennoch werden Stiftungen vielleicht noch stärker als jetzt in lokale gesellschaftliche Infrastruktur investieren und ihre Mittel in Gemeinschaftsfonds für die ganz großen Herausforderungen bündeln.
Im besten Fall entwickelt sich das deutsche Stiftungswesen in den kommenden zehn Jahren zu einem deutlich flexibleren, rechtssicheren und stärker mit anderen Bereichen vernetzten Sektor. Dazu sind neben pragmatischen rechtlichen Rahmenbedingungen auch Anerkennung und Wertschätzung durch Politik und Gesellschaft notwendig. Wie in der Zivilgesellschaft insgesamt gilt: Zukunftsfähigkeit entsteht im Zusammenspiel von verlässlichen Regeln, Expertise, Verantwortung und gesellschaftlichem Vertrauen.
Über die Interviewte:
Friederike von Bünau ist Generalsekretärin des Bundesverbands Deutscher Stiftungen e.V..