Bundesverband Deutscher Stiftungen „Wir brauchen einen Staat, der ermöglicht statt zu verhindern“

Bundesverband Deutscher Stiftungen
„Wir brauchen einen Staat, der ermöglicht statt zu verhindern“
Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt.
Friederike von Bünau, Generalsekretärin des Bundesverbands Deutscher Stiftungen e.V.

Friederike von Bünau, Generalsekretärin des Bundesverbands Deutscher Stiftungen e.V. Bildquelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

private banking magazin: Die Zahl der Stiftungen nimmt weiterhin zu. Sie fordern dennoch Reformen. Wo sehen Sie die größten Herausforderungen?

Friederike von Bünau: Der kontinuierliche Zuwachs an Stiftungen über viele Jahre hinweg zeigt die hohe Attraktivität des Stiftungsmodells. Nicht zuletzt liegt dahinter auch eine demografische Entwicklung. Das sagt aber nur begrenzt etwas über die konkreten Rahmenbedingungen für Stiftungen aus. Als Verband freuen wir uns natürlich über das Wachstum des Stiftungssektors. Gleichzeitig ist es unser Auftrag, uns für gute Rahmenbedingungen für Stiftungen einzusetzen, damit sie ihr Potenzial für das Gemeinwohl bestmöglich nutzen können.

Die Zahl der Stiftungserrichtungen zeigt, dass die Gründerinnen und Gründer den Mehraufwand im Vergleich mit anderen möglichen Rechtsformen gemeinnützigen Engagements nicht scheuen. Dahinter liegen häufig persönliche Motive der jeweiligen Stifterinnen und Stifter. Wenn wir also über rechtliche Rahmenbedingungen sprechen, lohnt sich der Blick auf das, was nach der Gründung kommt: die tatsächliche Stiftungsarbeit mit ihren praktischen Herausforderungen.

Die Arbeit von Stiftungen hat sich verändert – und das sollte sich auch im Rechtsrahmen spiegeln, in dem sie heute agieren. Sie arbeiten heute zum Teil überregionaler und internationaler; zugleich haben auch im Stiftungswesen Professionalisierung und zunehmende Arbeitsteilung Einzug gehalten. Durch Kooperationsmodelle und flexiblere Rechtsformen, wie beispielsweise Verbrauchsstiftungen, ist zudem die Komplexität deutlich gestiegen.

Wo sehen Sie die entscheidenen Ansatzpunkte? 

Von Bünau: Entscheidend ist deshalb, ob Stiftungen ihr Potenzial unter stabilen, verlässlichen und zeitgemäßen Rahmenbedingungen tatsächlich entfalten können. In der Rechtsberatung unserer Mitglieder sowie im Austausch mit anderen Verbänden sehen wir täglich die Hürden und Einschränkungen, die die Arbeit gemeinnütziger Organisationen im Allgemeinen und stifterisches Handeln im Besonderen erschweren. Die von uns angestrebten Reformen sind daher ausdrücklich Forderungen aus der Praxis.

Reformen sind daher kein Selbstzweck, sondern stärken das zentrale Zusammenspiel aus Vertrauen, Verantwortung und notwendiger, fachlich fundierter Entscheidungsfreiheit. 

Wir verstehen die Forderungen als Investition in mehr Wirksamkeit: mehr Rechtssicherheit bei unternehmerisch geprägten Entscheidungen – etwa durch eine im Gemeinnützigkeitsrecht verankerte Business Judgement Rule –, spürbarer Bürokratieabbau und mehr Flexibilität, insbesondere für kleinere und mittelgroße Stiftungen.

Wir wünschen uns einen Staat, der ermöglicht statt verhindert. Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“, zu deren Initiatoren auch vier Stiftungen gehören, zeigt, wie Staat und Zivilgesellschaft gemeinsam Reformen voranbringen könnten und wie intersektorale Zusammenarbeit letztlich dem Gemeinwohl zugutekommt.

Reformen sind daher kein Selbstzweck, sondern stärken das zentrale Zusammenspiel aus Vertrauen, Verantwortung und notwendiger, fachlich fundierter Entscheidungsfreiheit. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass Stiftungen ihre gesellschaftliche Wirkung unter heutigen Bedingungen voll entfalten können.

Sie betonen, dass Stiftungen wirken müssen, statt nur zu entstehen. Wie definieren Sie „wirken"?

Von Bünau: Im Stiftungskontext lässt sich „Wirkung“ als die Veränderung definieren, die eine Stiftung mit ihrem Handeln bei Menschen, Organisationen oder in der Gesellschaft tatsächlich erreicht. Aber welche Faktoren tragen zu einer guten Wirksamkeit bei? Und wie kann man das eigentlich messen?

Seit inzwischen 20 Jahren bieten unsere Grundsätze guter Stiftungspraxis, denen sich viele gemeinwohlorientierte Stiftungen verschrieben haben, einen klaren ethischen Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln. Stiftungen wollen etwas bewirken, dazu wurden sie gegründet.

Insgesamt hat das Thema Wirkungsmessung im Stiftungssektor an Bedeutung gewonnen. Unsere repräsentative Befragung von 2024 hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Stiftungen (rund 52 Prozent) irgendeine Form von Wirkungsmessung durchführt. Die Studie zeigt außerdem, dass die Stiftungen die größten Herausforderungen dabei in der Quantifizierbarkeit der jeweiligen Projekt- beziehungsweise Stiftungsziele sowie im Ressourcenmangel sehen.

Eine Reihe von Faktoren beeinflusst die Wirksamkeit der Stiftungsarbeit. Dazu zählen natürlich auch finanzielle Ressourcen: Wenn Stiftungen mit wenig Grundstockvermögen (und damit nur geringen Kapitalerträgen) und ohne fundierte Fundraising-Strategie gegründet werden, kann es schwer werden, den Stiftungszweck wirksam zu verfolgen, weil dann einfach die Mittel fehlen.

Wie lässt sich dieses Problem lösen? 

Von Bünau: Hier gibt es eine Reihe an Alternativen zur rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts, die dann unter Umständen sinnvoller (weil wirkungsstärker) sind: Zustiftungen zu bestehenden Stiftungen, Treuhandstiftungen, Verbrauchsstiftungen, Stiftungsfonds oder auch einfach Spenden. Wenn eine Stiftung alleine nicht mehr wirkungsvoll agieren kann, kann auch eine Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung in Frage kommen.

Doch auch weniger finanzstarke Stiftungen können große Wirkung entfalten. Das sehen wir zum Beispiel an vielen Bürgerstiftungen, die vor allem durch Vernetzung und persönliches Engagement vor Ort einiges bewegen.

 

Neben guten rechtlichen Rahmenbedingungen und finanzieller Ausstattung bedarf es auch einer selbstkritischen Reflexion im Sektor, die wir zunehmend sehen. Die Stiftungen fragen sich: Wirkt das von uns aufgesetzte Programm? Erreiche ich mein Ziel beziehungsweise erfülle ich meine Zwecke mit den geplanten oder durchgeführten Maßnahmen? Kommen wirklich die Menschen zu meinen Veranstaltungen, die ich erreichen möchte? Als Verband geben wir hier unseren Mitgliedern kein „Schema F“ vor, sondern ermutigen und unterstützen sie mit unseren Partnern, Publikationen und Beratungen, individuelle Antworten zu finden.

Letztlich folgt die Zweckverwirklichung auch einer Binnenlogik, die sich aus dem Stifterwillen und der Einschätzung der jeweiligen Stiftungsaufsicht ergibt. Dabei geht es gleichermaßen um einen Blick zurück (auf den Stifterwillen) und nach vorn (wie sind die aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen). Denn einerseits muss immer der Bezug zur individuellen Satzung gegeben sein, andererseits kann und sollte der Stifterwille auch immer wieder neu im aktuellen Gesellschaftsbezug interpretiert werden.

Wenn sich eine Stiftung beispielsweise dem Schutz einer bestimmten gefährdeten Tierart verschrieben hat, die dann zwanzig Jahre später vielleicht nicht mehr gefährdet ist, lohnt es sich – in Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht – darüber nachzudenken, was der Stifter oder die Stifterin eigentlich bewirken wollte und wie das unter den veränderten Bedingungen erreicht werden könnte. Gleichzeitig kann man einer Stiftung, die Kulturgüter schützen möchte, nicht vorschreiben, dass eine Investition in frühkindliche Bildung der wirkungsvollere Beitrag zu den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen wäre. Hier greift die freiheitliche Gestaltungskraft, die so charakteristisch für Stiftungen ist.