Bundestagsentscheidung zum Betreuungsrecht Ehepartner können im Notfall allein entscheiden

Seite 2 / 2

Stimmen aus der Praxis

„Dennoch ist es sehr ratsam, seine Behandlungspräferenzen auch mit seinem Ehepartner ausführlich und immer mal wieder zu erörtern. Denn im Notfall über Leben und Tod des anderen entscheiden zu müssen, überfordert besonders dann, wenn solche Dinge nicht ausführlich besprochen sind. Ob trotzdem der Ehepartner immer der beste Betreuer und im Notfall Entscheidende ist, muss miteinander gründlich überlegt werden“, sagt Katja Goudinoudis, Leiterin des Zentrums für Ambulante Hospiz- und Palliativ-Versorgung der Caritas-Dienste im Landkreis München. „In unseren Beratungen sehen wir auch bei vorheriger Absprache immer wieder ein großes Maß an Überforderung bei Ehepartnern, wenn sie sich klar werden, welche Entscheidungen im Fall der Fälle zu treffen sind.“

Ins gleiche Horn stößt die Kritik der Grünenabgeordneten Katja Keul, die Neuregelung produziere viel Risiko und wenig Nutzen. „Die These, dass die meisten Menschen ohnehin ihren Ehepartner als Bevollmächtigten einsetzen, stimmt einfach nicht“, so Keul. Sie bedauert, dass mit dem Gesetz die Vorsorgevollmacht geschwächt wird. Bei Zweifeln an der Vertretungsverfügung würden Ärzte wahrscheinlich wieder das Betreuungsgericht anrufen.

Aufgabe des Beraters

Mit Inkrafttreten der Bestimmungen bekommen Ärzte Zugang in das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, um dort Auskünfte über registrierte Vorsorgedokumente einsehen zu können und ihnen eine zügige Kontaktaufnahme mit Bevollmächtigten zu ermöglichen.

Berater sollten ihren Kunden deutlich vermitteln, dass die Notwendigkeit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht uneingeschränkt bestehen bleibt. Wenn keine Vorsorgevollmacht (Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Behörden, Vermögenssorge, Post- und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht) erteilt ist, wird auch weiterhin das Betreuungsgericht eingeschaltet und über die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (Familienangehöriger oder Berufsbetreuer) entschieden.

Über den Autor:
Ulrich Welzel, Kommunikationsspezialist für die Zielgruppe der Generation 60plus, beschäftigt sich mit Veränderungen in Beratungsprozessen entlang der Wertschöpfungskette. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Beratungsgesellschaft Brain Active aus Taufkirchen bei München.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen