Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung hat zwei Papiere veröffentlicht. In diesen schlägt der Beirat Änderungen an der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) sowie bei der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage nach MiFID II und der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) vor.
Probleme bei SFDR
In dem Papier heißt es, dass es beim Reviewprozess von SFDR Probleme gebe. Investoren vor geschönten Nachhaltigkeitsberichten zu schützen, wird „nicht in vollem Umfang erreicht“. Daher schlägt der Beirat mehrere Änderungen vor. Die Definition nachhaltiger Investitionen sollte „handhabbarer“ sein. Investitionen in den Übergang zur Klimaneutralität sollten ebenfalls stärker berücksichtigt werden. Außerdem sollte es Definitionen für soziale Produkte und Dienstleistungen geben.
Ein weiterer Punkt ist die Kundenabfrage. Sie sollte künftig einfacher werden. Dafür könnten vier Kategorien greifen: „nachhaltig“, „Transition“, „Basis“ und „keine Berücksichtigung“. Ziel der SFDR ist eigentlich, mehr Transparenz und tatsächlichen Nachhaltigkeits-Impact für Anleger zu schaffen. Für Fondsanbieter und Asset Manager hingegen gleicht das ganze manchmal eher einem Dschungel.
Finanzmarktteilnehmer müssen seit vergangenem Jahr wegen der SFDR einen zusätzlichen Bericht veröffentlichen: das PAI-Statement. In der Praxis unterscheiden sich die PAI-Statements aber teils eklatant. Das zeigt eine Analyse von Deloitte, in der die Berichtautoren 122 PAI-Statements ausgewertet haben. Bereits dort zeigten sich Unterschiede, etwa beim Umfang und der Datenabdeckung.
Auch Änderungen bei CSRD
Bei der Corporate Sustainability Reporting Directive –kurz CSRD – schlägt der Beirat ebenfalls Änderungen vor. Dadurch würden berichtspflichtige Unternehmen entlastet. Die drei Vorschläge sind:
- Weniger zu erfassende Datenpunkte, besonders für KMUs. Manche Unternehmen müssten bis zu 1.000 Punkte erfassen, wobei die Relevanz nicht überall ersichtlich sei – auch aus Sicht der Adressaten
- Damit nicht jedes Unternehmen eine eigene Wesentlichkeitsanalyse erstellen muss, sollen diese sektorweit gelten.
- Die CSRD soll in deutsches Recht überführt werden. Das habe „höchste Priorität“, sei aber aufgrund der anstehenden Bundestagswahl erst für den Herbst 2025 realistisch. Hier kommt es zu einem hohen Aufwand, da Unternehmen gleichzeitig noch nach einer alten Regelung berichten müssen. Diese Doppelbelastung würde dann entfallen.
Das Thema CSRD ist durchaus komplex. Daher haben die Verbände der privaten und öffentlichen Banken sowie der Versicherungswirtschaft haben einen gemeinsamen Datenkatalog für Großunternehmen entwickelt. Vorgaben wie CSRD führen beispielsweise bei den Geno-Banken zu mehr Fusionen. Laut dem Genoverband ist Regulatorik für die Banken die größte Herausforderung.