Bundesfinanzministerium Cum-Ex-Geschäfte kosten den Staat 5,3 Milliarden Euro

Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin, Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen: Nach Zahlen der Behörde beläuft sich der Schaden der Cum-Ex-Geschäfte auf 5,3 Milliarden Euro.

Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin, Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen: Nach Zahlen der Behörde beläuft sich der Schaden der Cum-Ex-Geschäfte auf 5,3 Milliarden Euro. Foto: BMF/Hendel

Zahlen des Bundesfinanzministeriums zufolge wurden im Cum-Ex-Skandal 5,3 Milliarden Euro aus der Staatskasse gestohlen, wie heute unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Demnach gehen Staatsanwälte und Steuerfahnder inzwischen 417 Verdachtsfällen nach, bei denen diese konkrete Summe entwendet worden sein soll, oder dies versucht wurde.

Die Kölner Staatsanwaltschaft drohe in ihren Prozessen und Ermittlungen den beteiligten Geldinstituten inzwischen mit Gefängnisstrafen, heißt es aus Finanzkreisen. Nur wer kooperiere und den angerichteten Schaden vollständig begleiche, dürfe mit Nachsicht rechnen. Andernfalls müssten sich Beteiligte angesichts der finanziellen Dimensionen auf Haftstrafen gefasst machen, sollten die Vorwürfe zutreffen.

Juristisch geht es laut Bericht um Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen, worauf bis zu zehn Jahre Gefängnis stehen. Die Kölner Staatsanwaltschaft wollte sich auf Anfrage der „Süddeutschen Zeitung“ wegen der laufenden Ermittlungen nicht dazu äußern.

Bei den Cum-Ex-Deals sollen Beteiligte Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende im Wert von Hunderten Milliarden Euro trickreich im Kreis gehandelt haben, um Steuererstattungen zu erhalten. Neueste Erkenntnisse der Ermittler im April 2017 hatten die staatlichen Behörden einen entscheidenden Schritt weitergebracht, sich vor allem von den Banken einen Großteil des Geldes zurückzuholen.

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Dank der Hilfe von Tippgebern kam es auch zu weiteren Durchsuchungen und sogar Haftbefehlen, mit dem Ziel, lange Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren für Beteiligte zu erwirken, wegen Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen. So drohte unter anderem dem Schöpfer und mutmaßlicher Drahtzieher der Cum-Ex-Geschäfte, Rechtsanwalt Hanno Berger, im Sommer des vergangenen Jahres eine Anklage wegen Steuerhinterziehung.

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