Mehr Spielraum für alternative Investments Bundesministerum der Finanzen macht bei Infrastrukturquote Nägel mit Köpfen

Das Bundesministerium der Finanzen in Berlin.

Das Bundesministerium der Finanzen in Berlin. Teile des BRSG 2 wurden nun per Verordnung umgesetzt. Foto: Imago Images / Jürgen Ritter

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat auf seiner Website verkündet, dass es die geplanten Anpassungen der Anlageverordnung nun teilweise per Verordnung umsetzt. Diese waren zunächst im Regierungsentwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG 2) vorgesehen.

Viele in der Branche arbeiteten unter anderem auf die Infrastrukturquote hin. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition am 6. November 2024 sah es so aus, als würde das Vorhaben noch länger auf sich warten lassen.  

Nun sind für die erfassten Versicherungsunternehmen folgende Änderungen bei der Kapitalanlage vorgesehen: 

  • Einführung einer eigenen Infrastrukturquote in Höhe von 5 Prozent des Sicherungsvermögens
  • Nutzung der Öffnungsklausel für Anlagen oberhalb der geltenden Streuungsgrenzen
  • Erweiterung der Risikokapitalanlagenquote von 35 auf 40 Prozent des Sicherungsvermögens.

Die Rechtsanwaltskanzlei Poellath und Partners geht davon aus, dass die Änderungen mittelbar auch für die landesrechtlich regulierten Versorgungswerke und für Solvency II unterliegende Versicherer – soweit sie nach ihren internen Anlagerichtlinien der Anlageverordnung unterliegen – relevant werden. 

Bisher gab es eine separate Infrastrukturquote nur in NRW

Infrastrukturinvestments waren bisher nicht eigenständig in der Anlageverordnung geregelt. Sie fielen meist unter die Quoten für Risikokapital, Beteiligungen oder Immobilien. Da diese Quoten durch andere alternative Investments oft ausgeschöpft waren, mussten Infrastrukturinvestments oftmals vernachlässigt werden.

 

Die neue Anlageverordnung schafft nun eine separate Quote, speziell für Infrastrukturinvestments. Bislang gab es eine solche Quote lediglich in Nordrhein-Westfalen.

Infrastrukturanlagen in offenen Spezial-AIF sollen dabei auf die Infrastrukturquote anrechenbar sein. Offen bleibt die Frage, ob Beteiligungen an Investmentvermögen einheitlich oder durch Durchschau auf einzelne Infrastrukturprojekte bewertet werden sollen. Eine Durchschau würde detaillierte Berichte über die Zielfonds und deren Klassifizierung als Infrastrukturanlagen erfordern.

Die achte Änderungsverordnung führt keine Infrastrukturquote für Pensionsfonds nach Maßgabe der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) vor. Dies ist nachvollziehbar, da Pensionsfonds vorwiegend keine festen Anlagequoten haben. Allerdings müssen alternative Investmentfonds  – außer Private Equity/Debt und Immobilien – begrenzt werden.

Risikokapitalquote

Die Risikokapitalanlagenquote umfasst verschiedene alternative Investments wie Aktien, nachrangige Forderungen, Private Equity und Fonds. Die Erweiterung der Quote von 35 auf 40 Prozent des Sicherungsvermögens, ist ebenfalls bei Investments in Infrastruktur und erneuerbare Energien hilfreich.

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