Junges Verwaltungsvermögen BFH-Urteile beeinflussen Nachfolge bei Unternehmerfamilien

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3. Grundsätze der Urteile des BFH

Leider misst der BFH dem Sinn und Zweck (Missbrauch) keinen Wert bei. Unter Verweis auf den Gesetzeswortlaut hat er folgende Grundsätze aufgestellt:

  • Die gesetzliche Regelung zum jungen Verwaltungsvermögen ist rein wirtschaftsgutsbezogen auszulegen.
  • Es ist allein maßgebend, ob das einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens tatsächlich innerhalb des Zweijahreszeitraums dem Betriebsvermögen zugeführt wurde.
  • Zum jungen Verwaltungsvermögen zählt daher nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte, sondern auch dasjenige Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist.
  • Es erfolgt keine Missbrauchsprüfung im Einzelfall.

4. Fazit

Die Begründung der Urteile überrascht nicht. Der zuständige II. Senat des BFH neigt seit einigen Jahren dazu seine Entscheidungen sehr eng am Wortlaut der jeweils gegenständlichen Normen auszurichten. Die Urteile führen zu einer weiteren Steigerung der Komplexität von Unternehmensnachfolgen in zeitlicher Hinsicht. Die Bedeutung einer vorausschauenden Planung nimmt daher zu. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sind nicht nur Einlagen in das Betriebsvermögen von außen auf ihre steuerliche Relevanz zu prüfen, sondern auch rein innerbetriebliche Vorgänge innerhalb von zwei Jahren vor der Übertragung.

Noch keine Entscheidung ist bislang zur Qualifikation von konzerninternen Einlagen als sogenannte junge Finanzmittel ergangen, die ebenfalls stets steuerschädliches Verwaltungsvermögen darstellen. Die Problematik erscheint vergleichbar, unterscheidet sich aber im Wortlaut „Einlagen“, weshalb die Chancen auf eine für den Steuerpflichtigen insoweit günstige Entscheidung auch vor dem Hintergrund der neuerlichen Urteile des BFH zum jungen Verwaltungsvermögen nicht aussichtslos erscheinen.


Über die Autoren:

Stephan Viskorf ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei P+P Pöllath + Partners am Standort München. Seine Arbeitsbereiche sind Steuerrecht sowie Nachfolge und Vermögen. Spezialisiert hat sich der promovierte Jurist auf die Beratung von Familienunternehmen.

Sebastian Löcherbach ist seit 2015 ebenfalls als Rechtsanwalt bei P+P Pöllath + Partners in München tätig. Er ist spezialisiert auf die Beratung von Familienunternehmen und von vermögenden Privatpersonen, auf Steuer- und Nachlassplanung, Unternehmensnachfolge und -strukturierung sowie auf Stiftungen und Trusts.

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