Die Deutsche Bundesbank hat errechnet, dass bei der Fortführung des aktuellen Versorgungsniveaus und Beibehaltung des Beitragssatzes die erforderlichen Bundesmittel von 4 auf 11 Prozent des BIP bis 2070 ansteigen würden. Falls das Versorgungsniveau beibehalten würde und die erforderlichen Bundesmittel „nur“ von 4 auf 5 Prozent bis 2070 steigen sollten,
würde der Beitragssatz von 20 auf 30 Prozent steigen. Wenn dagegen der Beitragssatz und der erforderliche Bundeszuschuss stabil gehalten werden sollten, würde das Rentenniveau nach 45 Beitragsjahren von aktuell 48 Prozent vom durchschnittlichen versicherungspflichtigen Beschäftigtenentgelt bis 2070 auf 30 Prozent absinken.
Alarmierende Zahlen. Der Berufsverband für Investmentmanager und professionelle Investoren CFA Society Germany, sieht Aufgrund dieser ein weiteres Absenken des Versorgungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung – wenn auch eventuell auf dem Wege der Erhöhung des Renteneintrittsalters – als wahrscheinlich an. Deshalb sind die zweite und die dritte Säule, laut Verband, als notwendiger Ausgleich immer mehr gefordert. Um sie in die geförderte Altersvorsorge besser mit einbeziehen zu können, erarbeitete der Verband sieben Reformvorschläge.
- Integration von bAV und geförderter pAV
Wir schlagen vor, die betriebliche und die geförderte private Altersversorgung zusammenzufassen. Die historisch gewachsene Trennung wird der heutigen Arbeitswelt immer weniger gerecht. Dabei sollten zwei Modelle für zwei Marktsegmente angeboten werden. - Zwei Modelle für verschiedene Marktsegmente
Die gleichzeitige Einführung je eines Modells für die standardisierte Altersvorsorge und für die selbstgesteuerte Altersvorsorge. Beide Modelle, so der Verband, führen zu einer massiven Senkung von Verwaltungs- und Vertriebskosten und somit zu einer erheblichen Steigerung der Renten gegenüber den bisherigen Modellen.
Dazu sollte der Aufbau einer staatlichen Plattform für die standardisierte Altersvorsorge, welche die Anbieter (Lebensversicherer/ Pensionskassen) über ein Ausschreibungsverfahren auswählt, erfolgen. Aufgrund der schlanken Kostenstruktur fallen keine Vertriebskosten und nur sehr niedrige Verwaltungskosten an. Allein dieser Kostenvorteil hätte dramatische Vorteile für die Höhe der Rente. Vorbild ist das schwedische ITP/Collectum-Modell, das seit Jahrzehnten erfolgreich operiert.