Meldepflicht für Banken Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen sollen offengelegt werden

Finanzstaatssekretär Michael Meister

Finanzstaatssekretär Michael Meister

Bund und Länder wollen Banken verpflichten, den Finanzbehörden Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Briefkastenfirmen künftig von sich aus mitzuteilen. Das berichtet der Finanzinformationsdienst Bloomberg unter Berufung auf Finanzstaatssekretär Michael Meister.

Banken sollten künftig „den Finanzbehörden mitteilen müssen, welche Beteiligung an Briefkastenfirmen oder wirtschaftlichen Beziehungen zu Briefkastenfirmen sie vermittelt oder hergestellt haben“, zitiert Bloomberg Meister. Verschachtelte Rechtskonstruktionen sollten bis zum letzten Winkel ausgeleuchtet werden.

Verschachtelte Rechtskonstruktionen

Die geplante Regelung soll demnach nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für Unternehmen und Steuerpflichtige gelten. Wird die Mitwirkungspflicht verletzt, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Zugleich wollen die Finanzminister von Bund und Ländern laut Bericht die Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung ausweiten. So soll in Verdachtsfällen etwa das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden, um entsprechende Informationen an die Behörden weitergeben zu können.

Ausgeweitete Ermittlungsbefugnisse

Bund und Länder sind sich laut Bericht über die Maßnahmen einig. Noch im Herbst will das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.

Hintergrund ist die Veröffentlichung der sogenannten Panama-Papiere im April dieses Jahres. Die Unterlagen der panamaischen Wirtschaftskanzlei Mossack Fonseca belegen die Existenz von mehr als 200.000 Briefkastenfirmen. Die Offshore-Konstruktionen stehen im Ruf, dem Verstecken von Vermögen vor dem Fiskus zu dienen.

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