Die BNP Paribas muss Geldbußen in Höhe von 830.000 Euro zahlen. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz Bafin – in einer Mitteilung bekanntgegeben. Demnach hat die deutsche Niederlassung der französischen Bank bei Wertpapiergeschäften geschludert, allerdings schon im Geschäftsjahr 2019/2020.
Konkret verpasste es die BNP Paribas in einzelnen Fällen, Kundinnen und Kunden rechtzeitig über Kosten und Nebenkosten von verschiedenen Finanzprodukten aufzuklären. Die Fehler fanden im Rahmen von Wertpapierdienstleistungen statt – laut Mifid II müssen Wertpapierdienstleister die Kunden angemessen, rechtzeitig und verständlich informieren, bevor sie eine Dienstleistung erbringen. Dabei geht es um das Unternehmen und seine Dienstleistungen selbst, die Finanzprodukte und die vorgeschlagenen Anlagestrategien, die Handelsplätze und eben auch Kosten und Nebenkosten. So sollen Kunden vor der Order schon alle Kosten einfach erkennen.
Mifid II regelt auch die Geeignetheitsprüfung
Außerdem gab die Bafin an, dass die BNP Paribas bei der Geeignetheitsprüfung für Wertpapiergeschäfte Fehler gemacht hat. Auch hier regelt Mifid II das Vorgehen: Die Institute müssen vor der Wertpapierdienstleistung abklären, ob das jeweilige Produkt für die Kundinnen und Kunden angemessen ist. Deshalb werden Wissen, bisherige Erfahrungen, Anlageziele, Risikotoleranz und die finanziellen Verhältnisse der Kunden überprüft. Funktioniert das nicht, kann die Bafin die Verstöße mit einer Geldbuße von maximal fünf Millionen Euro oder bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes ahnden.