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Jahresendkorrektur und Erholung
Die vergangenen 15 Monate demaskieren gute und schlechte Risikoprozesse. Es lassen sich dabei drei Muster bei den Vermögensverwaltern erkennen, wie sie bei Korrektur und Erholung das Risiko aktiv steuerten: Am schlechtesten haben jene Portfolios abgeschnitten, die im vergangenen Jahr risikoblind in unerwartet hohe Verluste gelaufen sind, dann Ende Dezember die Risikoquoten massiv reduziert haben und in diesem Jahr panisch wieder in den zunehmend teuren Markt einsteigen mussten.
Die Verluste aus 2018 konnten mit dieser Vorgehensweise 2019 kaum ausgeglichen oder gar überkompensiert werden. Und heute stehen diese Portfolios mit ihrem wieder hohen Risikoprofil genauso verwundbar da wie 2018. Dort hinterfragen wir aktuell, inwieweit die Anbieter für eine neuerliche Korrektur Verbesserungen im Prozess umsetzen.
In der Mitte der Performance-Spanne lagen Muster, die apathisch und achselzuckend im Herbst gar nicht auf die Korrektur reagierten. Dort konnten wir nur wenige Umsätze erkennen und keine Bewegungen in der Aktienquote feststellen – nicht mal nennenswerte zyklische Anpassungen. Bis heute. Und am besten performten jene Portfolios, die schon im Lauf des vergangenen Jahres bestimmte Risikonischen vom Tisch genommen haben.
Small Caps auf der Aktienseite und Hochzinsanleihen haben sie zuerst reduziert, dann folgte die Aktienquote, dann der Emerging-Markets-Anteil. So vorgegangen haben die Vermögensverwalter vergleichsweise geringe Verluste im Jahr 2018 erlitten und diese schon früh in diesem Jahr deutlich überkompensiert. Mit der insgesamt besten Performance und dem niedrigsten Risikoprofil war diese Form des Eingreifens nach aktueller Betrachtung die erfolgreichste.
Greifbare Interessenkonflikte
Derzeit ist zu erkennen, wie Vermögensverwaltungen, die zu einem Konzern gehören, unter der Marktdeutung eines stärkeren Investment Bankings stehen: Von oben wird die Welt wachstumsstärker und kraftstrotzender geredet als es die Vermögensverwaltung argumentatorisch stützen kann. Diese Zerrissenheit zugunsten einer ganz anderen Klientel ist fatal – und für jeden Family Officer und selbst seine Kunden nicht zu übersehen.
Kostenloses Whitepaper: Das müssen Vermögensverwalter über die neue WpIG-Aufsicht wissen
Am 26. Juni tritt das neue Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) in Kraft. Für die meisten Finanzportfolioverwalter und Anlageberater endet dann die KWG-Ära – und mit ihr Regeln zur Kapitalausstattung, Vergütung und Geschäftsorganisation.
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