Abstrakter Belastungsvergleich
Ein abstrakter Vergleich der Steuerbelastungen auf Ebene der privatnützigen Familienstiftung für einzelne Ertragsarten – ab Fondseingangsseite bis zur Realisierung der Erträge durch Ausschüttung oder Verkauf der Fondsanteile – ist in nachstehender Tabelle dargestellt.
Danach kommt es durch die ab dem 1. Januar 2018 geltende beschränkte Steuerpflicht von Publikumsfonds zu einer Anhebung der effektiven Spitzenbelastung inländischer Erträge von 15,825 auf 31,65 Prozent. Das entspricht einem Anstieg von 15,825 Prozent.
Gravierender noch fällt der Anstieg der Steuerbelastung im Fall von Aktiengewinnen aus. Hier summiert sich der Anstieg in der Steuerbelastung auf Fonds- und Familienstiftungsebene – je nach Fondsgattung – auf über 30 Prozent.
Privatnützige Familienstiftungen sind demnach zukünftig grundsätzlich bessergestellt, wenn sie Direktinvestitionen in die Asset-Klassen tätigen, in die bisher auf Ebene des Fonds investiert wurde. Sollte dennoch ein Erwerb von Anteilen an Publikumsfonds durch eine Familienstiftung geplante sein, so empfiehlt sich zukünftig eine sorgfältige Überprüfung der steuerlichen Einordnung des Zielfonds in Aktien-, Misch-, Immobilien- oder sonstige Fonds.
Über die Autoren:
Claus Jochimsen-von Gfug ist Tax Principal der Kanzlei DLA Piper und im Münchner Büro tätig. Er leitet die deutsche Praxisgruppe Steuerrecht. Zu seinen Mandanten zählen Family Offices und gemeinnützige Körperschaften.
Dr. Tim Zinowsky ist Senior Associate und arbeitet ebenfalls am Standort München von DLA Piper. Seine Expertise umfasst die nationale sowie grenzüberschreitende Steuerplanung und Umwandlungen, M&A sowie Tax Accounting.