BGH weist beide Revisionen zurück Strafen gegen Sal. Oppenheim-Banker bleiben bestehen

Keine höheren Strafen für die ehemalige Führung der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim: Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Beschluss vom 7. März 2018 die Revision der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Auch die Revisionen der vier Angeklagten gegen das landgerichtliche Urteil wurden abgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Juli 2015 gegen die früheren Banker der Privatbank wegen Untreue in Millionenhöhe rechtskräftig.

Das Landgericht Köln hatte – jeweils wegen Untreue in zwei Fällen – drei Angeklagte zu Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt, darunter den früheren persönlich haftenden Gesellschafter der Bank, Matthias Graf von Krockow. Der vierte Angeklagte – in Person von Friedrich Carl Janssen, zuständig für das Risikomanagement der Sal. Oppenheim – erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung.

Die Angeklagten haben laut Begründung mit ihren Revisionen die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt. Daher hat der 2. Strafsenat diese Rechtsmittel einstimmig als offensichtlich unbegründet verworfen. Das landgerichtliche Urteil weise keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf.

Andererseits wurde auch die zu Ungunsten der Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Diese hatte die verhängten Strafen als rechtsfehlerhaft und vor allem mit Blick auf die verursachten Schäden zu niedrig beanstandet.

Doch die Strafzumessungserwägungen der Strafkammer halten revisionsrechtlicher Nachprüfung stand: Das Landgericht habe ohne Rechtsfehler zahlreiche Milderungsgründe zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigt.

Zur Begründung heißt es: „Die vom Bundesgerichtshof für den Bereich der Steuerhinterziehung entwickelte Rechtsprechung, wonach bei Hinterziehungsbeträgen von mehr als einer Million Euro die Verhängung von Bewährungsstrafen in der Regel ausscheidet, ist nicht auf Untreuetaten übertragbar, weil sich Vermögensdelikte in vielfacher Weise von Verstößen gegen die Abgabenordnung unterscheiden.“ Die Bewährungsentscheidungen des Landgerichts würden ebenfalls keinen Rechtsfehler aufweisen.

Zweijähriger Prozess

Im Jahr 2008 gewährten die vier Angeklagten als Verantwortliche des Bankhauses Sal. Oppenheim – ohne Abstimmung mit den Aufsichtsgremien der Bank – dem Unternehmen Arcandor einen ungesicherten Kredit in Höhe von 20 Millionen Euro, wie das Kölner Landgericht im zwei Jahre dauernden Prozess feststellte.

Darüber hinaus erwarben sie für das Bankhaus im Rahmen einer Kapitalerhöhung ausgegebene Aktien an Arcandor im Wert von lediglich 19,1 Millionen Euro für 59,8 Millionen Euro. Dabei wussten sie, dass der Konzern, zu dem unter anderem Karstadt und Quelle gehörten, sich in der Krise befand und kein Sanierungskonzept vorlag.

Zusätzlich schädigten die vier Angeklagten das Bankhaus durch ein Immobiliengeschäft um mindestens 23 Millionen Euro. Dem lag der Erwerb eines Grundstücks zum Zwecke der Neuerrichtung eines Bankgebäudes in der Frankfurter Innenstadt zugrunde.

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