[TOPNEWS] In der betrieblichen AltersversorgungArbeitsrecht und Aufsichtsrecht lassen sich nicht vereinen
Das Niedrigzinsumfeld führt dazu, dass bei der Betriebsrente die Vorgaben des Arbeitsrechts mit denen des Aufsichtsrechts faktisch nicht mehr zu vereinen sind. Ein Riesenproblem, findet Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung. Das Niedrigzinsumfeld führt dazu, dass bei der Betriebsrente die Vorgaben des Arbeitsrechts mit denen des Aufsichtsrechts faktisch nicht mehr zu vereinen sind. Ein Riesenproblem, findet Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung.