Betriebsrente ohne Garantien Talanx und Verdi planen erstes Sozialpartnermodell

Zwei Rentner sitzen auf einer Bank: In der Öffentlichkeit wird darüber diskutiert, ob und wie Arbeitnehmer zusätzlich für das Rentenalter vorsorgen müssen.

Zwei Rentner sitzen auf einer Bank: In der Öffentlichkeit wird darüber diskutiert, ob und wie Arbeitnehmer zusätzlich für das Rentenalter vorsorgen müssen. Foto: Pixabay

In die betriebliche Altersversorgung in Deutschland kommt wieder Schwung. Denn das von vielen Marktteilnehmern seit Monaten erwartete erste Sozialpartnermodell, bei dem sich Arbeitgeber und Gewerkschaften über eine garantiefreie Betriebsrente für die Angestellten verständigen, nimmt Formen an.

Der Versicherungskonzern Talanx und die Gewerkschaft Verdi wollen laut einer gemeinsamen Mitteilung das erste Sozialpartnermodell in Deutschland einführen. Die Vereinbarung soll bis zum 1. Januar 2020 geschlossen werden. Die Finanzaufsicht Bafin muss den Plänen noch zustimmen, anschließend wollen die Partner die neue Betriebsrente umsetzen. Basis des Sozialpartnermodells bei Talanx sei ein Haustarifvertrag, den Verdi und der Konzern derzeit aushandeln.

Zuvor hatten sich die Versicherungsgesellschaften Talanx und Zurich-Gruppe-Deutschland verbündet und das Gemeinschaftsunternehmen „Die deutsche Betriebsrente“ gegründet. Das von Talanx und Verdi geplante Sozialpartnermodell soll von dort aus betreut werden. 

Die Talanx will nun ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Betriebsrente über das Sozialpartnermodell anbieten. Auch der Konsortialführer Zurich will entsprechende Verhandlungen mit Verdi aufzunehmen.

„Das Sozialpartnermodell lebt – allen Unkenrufen zum Trotz“, sagt Fabian von Löbbecke, bei Talanx Vorstand für betriebliche Altersversorgung. Rund zwei Jahre nach der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) habe man in Verdi einen wichtigen Partner gefunden, um das neue Altersvorsorgemodell den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugänglich zu machen, ergänzt von Löbbecke. 

Reine Beitragszusage 

Die Vorgängerkoalition der aktuellen Großen Koalition hatte mit Wirkung zum 1. Januar 2018 im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes die Möglichkeit zur Gestaltung von Sozialpartnermodellen geschaffen. Zwar können Tarifvertragsparteien seither eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in der Form einer reinen Beitragszusage vereinbaren, doch in der Praxis gelang das bislang nicht. 

Da eine Beitragszusage keine Garantien enthält, bietet sie mehr Freiheiten für die Kapitalanlage als die angestammten, mit Garantien ausgestatteten Produkte von Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Die fehlende Garantie sorgt aber auch für Widerstand gegen die zusätzliche Form der Betriebsrente, insbesondere aus den Reihen der Gewerkschaften. 

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