Ungeduldig wird es erwartet, das erste umgesetzte Sozialpartnermodell in Deutschland. Die Vorgängerkoalition der aktuellen Großen Koalition hatte mit Wirkung zum 1. Januar 2018 im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) die Möglichkeit zur Gestaltung von Sozialpartnermodellen geschaffen. Seitdem können Tarifvertragsparteien eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in der Form einer reinen Beitragszusage vereinbaren.
Da eine Beitragszusage keine Garantien enthält, bietet sie mehr Freiheiten für die Kapitalanlage als die angestammten, mit Garantien ausgestatteten Produkte von Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Ziel des Sozialpartnermodells, und auch der weiteren Regelungen des BRSG, ist es, mehr Arbeitnehmern als bislang, insbesondere Geringverdienern, eine auskömmliche Absicherung im Alter zu ermöglichen.
Entstehungsgeschichte und aktuelle Situation
In der Öffentlichkeit wird darüber diskutiert, ob und wie Arbeitnehmer zusätzlich für das Rentenalter vorsorgen müssen. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Frühjahr 2018 eingesetzte Rentenkommission soll laut BMAS „Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 […] finden und damit das Fundament […] schaffen für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag.“ Das durchschnittliche Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) sinkt in den nächsten elf Jahren auf voraussichtlich 44,30 Prozent, wie die folgende Abbildung zeigt.
Gleichzeitig ist der Verbreitungsgrad der bAV speziell in Branchen mit eher mäßigem Verdienst gering. Über die verschiedenen Branchen hinweg erstreckt sich die Spannbreite von gut 80 Prozent bis zu nur 20 Prozent, wie die folgende Darstellung zeigt. Auch vor diesem Hintergrund sahen sich die Koalitionäre der Großen Koalition nach der Bundestagswahl 2013 veranlasst, die bAV zu stärken.