Berichtswesen Das Schaufenster der KGV für institutionelle Investoren

Johannes Zahn ist Geschäftsführer von Connos, einem Unternehmen der Asset-Servicing-Abteilung der Institutional Investors Group (2IG).

Johannes Zahn ist Geschäftsführer von Connos, einem Unternehmen der Asset-Servicing-Abteilung der Institutional Investors Group (2IG). Foto: Connos

Institutionelle Investoren unterliegen heute selbst diversen Aufsichtsregimen, Richtlinien und Umsetzungsverordnungen. Verbände wie der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) oder der europäische Fondsverband InRev ergänzen mit umfangreichen und detaillierten Reporting-Standards.

Will eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) professionelle Investoren aus diesen Bereichen bedienen, muss sie in ihren Berichten mehr Informationen liefern, als die Regulierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vorsieht. Kann die KVG die Anforderungen, die sich aus den unterschiedlichen Regimen der professionellen Investoren ergeben, in ihren Berichten nicht in der notwendigen Qualität, Konsistenz und Frist erfüllen, ist das nicht selten ein Ausschlusskriterium für diese wichtige Kundengruppe.

Dennoch wird das Berichtswesen in vielen KVGen als lästige Pflicht empfunden, die ihnen das KAGB aufbürdet. Hinzu kommt noch das Meldewesen, also die obligatorischen Meldungen an Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und weitere Behörden. Ohne entsprechende Systeme und Prozesse bindet die Erstellung der Berichte und Meldungen meist kurz vor dem Veröffentlichungsdatum in erheblichem Maße interne Ressourcen, die dann im operativen Geschäft fehlen. Im schlimmsten Fall müssen Daten manuell aus diversen Quellen unterschiedlichster Formate in Excel-Tabellen zusammengetragen und verarbeitet werden – die Gefahr von fehlerhaften, inkonsistenten und teils redundanten Daten ist ebenso wie der benötigte Aufwand an Zeit und Arbeitskraft gleichermaßen immens wie überflüssig.

Dabei bietet das Berichtswesen für KVGen eine besondere Chance: Investorenberichte sind das Schaufenster der KVG. Sowohl mit hochwertig und korrekt aufbereitetem Inhalt, als auch der äußeren Form, kann sie sich bei Kunden und Investoren empfehlen.

Große Versicherungen und andere Organisationen unter dem VAG-Regime sind in der Regel zu vierteljährlichen Meldungen verpflichtet. Daher ist es naheliegend, dass sich die Erstellung von Quartalsberichten für KVGen mit entsprechenden institutionellen Investoren als Mindest-Standard etabliert, nicht selten wird allerdings ein monatliches Reporting eingefordert. Auch Meldevorgaben unter Solvency II können Versicherungsunternehmen nur pünktlich erfüllen, wenn ihre Asset Manager und KVGen ihnen entsprechende Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Ist die KVG dazu nicht in der Lage, ist eine Zusammenarbeit nicht möglich.

Bei Banken, Sparkassen und anderen Kreditinstituten sind es die Anforderungen aus der Capital Requirements Directive (CRD) oder Regulation (CRR) und Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV), welche einen wesentlichen Teil der zu liefernden Daten bestimmen. Hinzu kommen in zunehmendem Maße Schnittstellen, über die für ausgewählte Zielgruppen, etwa Genossenschaftsbanken oder Sparkassen, bestimmte Daten zur Verfügung gestellt werden sollen.