Bei Unternehmern und Vermögenden So punkten Berater mit Wissen zum Gesellschaftsvertrag

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Bei Kündigung und Abfindungsanspruch im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters sollten unbedingt die Grenzen der Sittenwidrigkeit beachtet werden. Deshalb ist unbedingt von einer Buchwertklausel abzuraten. Zur Rechtssicherheit empfiehlt sich in der Regel eine Abfindung von mindestens 80 Prozent des Verkehrswerts.

Um die Liquiditätsbelastung für das Unternehmen in Grenzen zu halten, kann man die Auszahlung des Abfindungsanspruchs auch in Raten vorsehen. Eine Ratenzahlung über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren ist in diesem Zusammenhang gerade noch zumutbar. Für den Fall einer Ratenzahlung sollte auch eine angemessene Zinszahlung berücksichtigt werden. Eine Ausnahme bildet das Ausscheiden im Todesfall. Dann kann in vielen Fällen sogar ein Abfindungsanspruch komplett ausgeschlossen werden. Ob das jedoch wünschenswert ist, hängt vom Einzelfall ab.

Im Gesellschaftsvertrag kann sowohl für den lebzeitigen Erwerb als auch für den von Todes wegen geregelt werden, wer Gesellschaftsanteile erhalten darf und wer nicht. Eine gesellschaftsvertragliche Regelung geht im Todesfall immer einer testamentarischen vor. Deshalb müssen das Testament des Unternehmers und seine Gesellschaftsverträge unbedingt  abgeglichen und miteinander in Einklang gebracht werden.

Im Rahmen der Nachfolgeregelung empfiehlt sich in vielen Situationen die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Damit der Testamentsvollstrecker auch die Rechte der Erben vertreten kann, sollte eine Testamentsvollstreckungsklausel in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden. In vielen Gesellschaftsverträgen stehen zudem Standardklauseln, deren Sinnhaftigkeit in den meisten Fällen bezweifelt werden kann.



Über die Autoren:
Jörg Plesse ist Unternehmerberater sowie Financial und Estate Planner mit mehr als 20 Jahren Berufspraxis. Seine Schwerpunkte liegen in der Nachfolgeberatung für Unternehmer und sehr vermögende Mandanten sowie im Stiftungsmanagement. Er hat aus seiner Tätigkeit bei mehreren Banken langjährige Erfahrung in den Bereichen Family Office, Wealth Management und Unternehmernachfolgeberatung. Daneben arbeitet er als freiberuflicher Dozent und Fachautor.

Hubert Hoffmann ist Financial und Estate Planner mit mehr als zehn Jahren Berufserfahrung. Seine Schwerpunkte liegen in der strategischen Finanzplanung sowie der Nachfolgeberatung für vermögende Privatkunden, Unternehmer und Stiftungen. Durch seine Tätigkeit bei verschiedenen Banken hat er Erfahrungen in den Bereichen Vermögensstrukturberatung, Nachfolgeplanung sowie Stiftungsmanagement.

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