ESG-Regulierung Bei Offenlegungsverordnung und Taxonomie drängt die Zeit

Alexander Eggert, Geschäftsführer von Warburg-HIH Invest, und Iris Hagdorn, Nachhaltigkeitsleiterin des Immobilien-Investmentmanagers

Alexander Eggert, Geschäftsführer von Warburg-HIH Invest, und Iris Hagdorn, Nachhaltigkeitsleiterin des Immobilien-Investmentmanagers: Die beiden Experten geben einen Ausblick auf den eng getakteten Zeitplan der ESG-Regulierung der EU. Foto: Warburg-HIH Invest

Die ESG-Regulierung nimmt dieses Jahr an Fahrt auf. Trotz vieler noch offener Fragen treten neue Vorgaben in Kraft. Ein wichtiger Meilenstein ist der 10. März 2021 mit dem Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR). Weitere Etappen markieren die Level-2-Verordnungen (Durchführungsverordnungen), sowohl von Offenlegungs- als auch von Taxonomie-Verordnung, welche noch in finaler Form vorzulegen sind. 

Ende 2021 werden weitreichende Anforderungen der Taxonomie- und der Offenlegungsverordnung in Kraft treten. In einem Jahr wird deutlich klarer sein, wie die ESG-Regulierung und die ESG-konformen Fonds aussehen werden.

Im Lauf des neuen Jahres werden viele, derzeit noch offene, abstrakte Fragen aus der ESG-Regulierung beantwortet. Das Thema ESG wird – neben Corona und Digitalisierung – das gesamte Jahr prägen. Darüber hinaus ist ESG nicht mehr als Trend zu verstehen, sondern als Kernstück der Unternehmens- und Produktstrategie. Hier hat bereits vor einiger Zeit ein Umdenken eingesetzt. Die Branche bereitet sich aktuell umfassend auf die neuen Anforderungen vor. Die bereits begonnenen Anstrengungen muss sie im neuen Jahr fortsetzen.

Der Zeitplan ist eng und die Nachfrage nach ESG-konformen Fonds wird deutlich steigen. Es gibt Push-Faktoren, wie die Regulierung oder der Druck durch Medien und Zivilgesellschaft. Parallel dazu gibt es auch Pull-Faktoren. Dazu zählen insbesondere die institutionellen Investoren, die ESG-konforme Produkte nachfragen, aber auch Marktchancen durch neue, nachhaltige Geschäftsmodelle. Besonders für Pionierunternehmen, sogenannte Early Mover, könnten sich ESG-konforme Produkte auszahlen. Abgesehen von den Faktoren des Marktes und der Regulierung ist eine umfassende Einbindung von ESG auf Unternehmens-, Produkt- und Asset-Ebene Teil einer aktiven Investmentstrategie.

Taxonomie: Kritik an Level-2-Entwürfen

Die Taxonomie ist das Herzstück der ESG-Regulierung. Ziel ist es, ein EU-weites Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten zu schaffen. Dabei handelt es sich um einen Kriterienkatalog, mit dem Nachhaltigkeit messbar gemacht werden soll. Die Verordnung wurde im Sommer 2020 verabschiedet. Kern ist ein 600 Seiten starker Bericht der technischen Expertengruppe (TEG), der für verschiedene Branchen – unter anderem für die Bau- und Immobilienbranche – strenge Vorgaben macht.

Wie häufig bei Regulierungen vonseiten der EU wird der Text der Verordnung im Rahmen von Level-2-Rechtsakten weiter konkretisiert. Bei der Taxonomie legte die Kommission die Entwürfe dazu am 20. November 2020 zur Konsultation vor. Die Entwürfe umfassen 15 Seiten zuzüglich zweier Anhänge, die 233 und 281 Seiten umfassen. Die Konsultation endete am 18. Dezember 2020. Die Kommission erhielt viel Kritik, unter anderem von 123 Wissenschaftlern aus allen 27 EU-Staaten, darunter alle Professorinnen und Professoren aus der TEG.

Der Hauptpunkt: Die von der TEG vorgeschlagenen Kriterien basieren auf einer CO2-Obergrenze für wirtschaftliche Aktivitäten, die bis 2050 – dem geplanten Erreichen der Klimaneutralität – kontinuierlich bis auf null verringert werden sollen. Dieser Ansatz findet sich in den Level-2-Verordnungen nicht wieder.