Bei Krankheit und Tod des Patriarchen Was Unternehmer-Ehefrauen im Ernstfall wissen müssen

Sybille Franzmann-Haag ist Rechtsanwältin und berät speziell Ehefrauen aus Familienunternehmen im Erbrecht.

Sybille Franzmann-Haag ist Rechtsanwältin und berät speziell Ehefrauen aus Familienunternehmen im Erbrecht.

Verzweifelte Anrufe wie der von Annette B. sind nicht selten in diesen Tagen: Der 59-jährige Maschinenbau-Unternehmer Arnold B. ist verstorben. Es ging rasend schnell, niemand hat damit gerechnet. Annette B. ist wie betäubt. Das Familienunternehmen mit 150 Mitarbeitern steht durch den Verlust des engagierten Familienunternehmers plötzlich ohne Leitung da. Drei Tage nach dem Todesfall folgt die nächste Hiobsbotschaft: Zwischen ihren erwachsenen Söhnen und dem Bruder des Verstorbenen, dem auch ein Anteil am Betrieb gehört, entsteht wie aus dem Nichts plötzlich heftiger Streit um die Leitung im Unternehmen, um Einfluss, Ziele, Strategie, den Nachlass und um das Vermögen.

Annette B. ist Grundschullehrerin. Die 56-Jährige hat nie im Betrieb ihres Mannes mitgearbeitet. Ein Testament gibt es nicht. Nach zwei weiteren Tagen erscheinen zwei Mitarbeiter bei ihr an der Haustür und fragen nach, wie es denn mit dem Betrieb im Einzelnen nun weitergeht. Keine der Fragen kann sie wirklich beantworten.

Situationen wie diese widerfahren Unternehmer- Ehefrauen tagtäglich – auch ohne die Corona-Pandemie. Mit dem Tod des Unternehmers kommen auf die Witwe schwierige Fragen zu, auf die sie sich aber so gut wie nie vorbereitet hat. Sie muss unternehmerische Entscheidungen treffen und meist auch aufkommenden Familienstreit meistern, obwohl ihr oft wichtige Informationen und Kenntnisse fehlen. Warum ist das so?

Ein Blick in die Statistik der Stiftung Familienunternehmen zeigt: 90 Prozent der rund 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen. 87 Prozent davon sind inhabergeführt. Diese Mittelstandsunternehmen gehören zu 85 Prozent Männern. Die Struktur der meisten Familienunternehmen ist patriarchalisch auf den Inhaber zugeschnitten, der die Firma zudem oft operativ steuert. Er pflegt im Privaten üblicherweise ein traditionelles Rollenmodell: Die Ehefrau arbeitet nicht im Betrieb mit oder nicht mehr, sobald Kinder da sind. Sie hat zumeist eine betriebsfremde Ausbildung und lebt ihr Leben, wie Annette B., abseits des Unternehmensgeschehens.

Als Faustregel gilt: Je größer das Unternehmen, desto seltener arbeitet die Ehefrau darin mit. Ungeachtet dessen hat sie als Frau aber die wesentlich längere Lebenserwartung. Demgemäß wird sie, vorgegeben durch das deutsche Ehe- und Erbrecht und wenn nichts abweichend geregelt wurde, den überwiegenden Anteil des Unternehmens beim Tod des Unternehmers erben. Sie wird damit in seine Aufgaben, Befugnisse, Rechte und Pflichten eintreten. Kommt diese Aufgabe völlig überraschend auf die Witwe zu, ist dies mit großen Problemen und Belastungen verbunden und kann zum Entscheidungsvakuum im Betrieb führen. Entsteht zudem ein Erbschaftsstreit, lassen sich die Probleme für die Witwe, die Beteiligten, das Unternehmen und die Angestellten kaum noch steigern.

Statistisch haben zurzeit nur etwa 30 Prozent der mittelständischen Familienunternehmer überhaupt einen Plan für den Nachlass und die Nachfolge im Unternehmen. Noch weniger haben eine konkrete Nachfolgeregelung ausgearbeitet, die die Interessen der Familie und des Unternehmens ausbalanciert. Bei fast niemandem könnte also der Betrieb beim Tod des Eigentümers störungslos weiterlaufen.