Befürchtetes Urteil Bundesverfassungsgericht kippt Verschonungsregeln für Familienunternehmen

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Erbschaftsteuer  und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil war lange erwartet worden und war ursprünglich für Herbst 2014 angekündigt worden. Nun besteht Klarheit.

Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar des Erbschaftsteuer  und Schenkungsteuergesetzes sind weiterhin anwendbar. Der Gesetzgeber muss aber bis 30. Juni 2016 das Gesetz überarbeiten.

Die Begründung

Zwar liege es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens sei jedoch unverhältnismäßig, wenn sie größere Unternehmen betrifft ohne bei denen einen Bedürfnisprüfung vorzunehmen.

Ebenfalls unverhältnismäßig seien die bedingungslose Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 Prozent. Auch sei das Gesetz verfassungswidrig, weil es Gestaltungsspielraum lassen, der zu einer nicht zu rechtfertigen Ungleichbehandlung führe. Darunter fällt beispielsweise die sogenannte Cash-GmbH.

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