Nach BGH-Beschluss Welche Bedingungen Eheverträge für Unternehmer erfüllen müssen

Cornelia Maetschke-Biersack (links) und Johanna Boberg, Taylor Wessing

Cornelia Maetschke-Biersack (links) und Johanna Boberg, Rechtsanwältinnen der Kanzlei Taylor Wessing Bildquelle: Taylor Wessing

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 28. Mai 2025 (Az. XII ZB 395/24) nochmals bekräftigt, dass der Schutz unternehmerischen Vermögens durch Abschluss eines Ehevertrags legitim ist – auch dann, wenn die Regelungen einseitig vorteilhaft ausfallen. Wichtig bleibt: Der Vertrag muss auf Augenhöhe geschlossen worden sein. Der BGH rückt dabei ein bekanntes, bislang oft unterschätztes Kriterium in den Mittelpunkt: die subjektive Vertragsparität als entscheidender Prüfstein ehevertraglicher Wirksamkeit.

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