Konflikte und Haftungsrisiken vermeiden Stiftungen brauchen professionelles Controlling

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In der Praxis lassen sich immer wieder Kontrolldefizite innerhalb von Stiftungen beobachten. Sie sind weniger systemisch bedingt, sondern vielmehr auf mangelnde Governance-Regeln beziehungsweise auf deren Nichtbeachtung zurückzuführen. Es liegt am Stifter beziehungsweise am Stiftungsvorstand, eine professionelle Anlageorganisation vorzugeben und diese in der Praxis mit Leben zu füllen.

Das folgende Diagramm zeigt ein Beispiel für die Anlageorganisation einer Stiftung, in der Überwachung, Kontrolle sowie Berichterstattung durch einen Investment Controller wahrgenommen werden:

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Quelle: LMM Investment Controlling

Der Anlageausschuss sollte aus dem Stiftungsvorstand, Stiftern, Begünstigten sowie unabhängigen Experten bestehen. So kann sichergestellt werden, dass sämtliche Parteien über den gleichen Informationsstand verfügen. 

Auf Basis der Stiftungserklärung wird unter Berücksichtigung des Stiftungszwecks, den finanziellen Rahmenbedingungen (Liquiditätsbedarf, Anlagehorizont, etc.) sowie der Risikobereitschaft der Stiftung die Anlagestrategie definiert. Dazu gehört die langfristige Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen (Asset-Allokation). Die Anlagestrategie umfasst:

  • die Zielquoten pro Anlageklasse (strategische Asset-Allokation)
  • die Bandbreiten, innerhalb derer die Quote sich bewegen darf (taktische Asset-Allokation)
  • die Vergleichsindizes pro Anlageklasse, um die Anlageresultate beurteilen zu können (Benchmarking)

Es empfiehlt sich, einen unabhängigen Experten einzubeziehen, um das Haftungsrisiko zu senken. Die Ausarbeitung der Anlagestrategien kann auch auf den Anlageausschuss übertragen werden.