Die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist eine der Hauptaufgaben des Stiftungsvorstands. Die Ergebnisse der Vermögensveranlagung werden von den Beteiligten vor allem dann kritisch betrachtet, wenn Zuwendungen an die Begünstigten von den Erträgen des Vermögens abhängig sind. Je heterogener die Erwartungen zwischen Stiftungsvorstand, Stifter und Begünstigten sind, desto größer ist das Konfliktpotential.
Die Bestimmungen der Stiftungserklärung, insbesondere der Stiftungszweck, stellen für den Stiftungsvorstand die maßgebliche Richtschnur des Handelns dar. Aus den Vorgaben der Stiftungserklärung muss der Vorstand passende Anlagerichtlinien entwickeln. In diesen ist insbesondere die vom Stiftungsvorstand genehmigte Anlagestrategie samt Bandbreiten für die einzelnen Anlageklassen festgehalten. Sinnvollerweise werden dort zusätzlich die Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen im gesamten Anlageprozess definiert.
In der Praxis variiert die inhaltliche Ausgestaltung. Immer mehr Stiftungen wollen künftig ESG-Kriterien (ökologische, soziale und Kriterien der guten Unternehmensführung) in ihrer Vermögensveranlagung berücksichtigen und diese auch in den Anlagerichtlinien verankern.
Anlage wird an Vermögensverwalter delegiert
Der Stiftungsvorstand trägt nicht nur die Verantwortung für die Festlegung der Anlagestrategie, sondern auch für deren Umsetzung. In der Praxis wird die Vermögensveranlagung oft an externe Vermögensverwalter delegiert, nicht zuletzt auch aus Haftungsüberlegungen. Mit der Delegation an einen externen Partner kann sich der Stiftungsvorstand nicht aus der Verantwortung ziehen, er bleibt für die Auswahl der Partner und deren Überwachung haftbar. Der Stiftungsvorstand hat durch geeignete Kontroll- und Überwachungsprozesse eine korrekte Umsetzung der Anlagestrategie sicherzustellen.
Ebenso liegt die Überprüfung der Resultate der Vermögensverwaltung in der Verantwortung des Stiftungsvorstandes. Eine professionelle, den Anforderungen der Stiftung entsprechende Definition der Anlagerichtlinien, eine laufende Kontrolle und Überwachung der Vermögensveranlagung sowie ein empfängerorientiertes Berichtswesen reduzieren das mit der Veranlagung des Vermögens verbundene Haftungs- und Konfliktpotenzial. Ein professionelles Investment Controlling deckt diese Bereiche ab und bildet damit einen wesentlichen Baustein im Management von Stiftungen, der sogenannten Foundation Governance.