Wider der Teuerung Basis-Infrastruktur wegen, nicht trotz der Inflation

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Anleger, die Infrastrukturaktien in ihre Allokation mit aufnehmen wollen, stehen allerdings vor der Herausforderung, den geeigneten Zugang zu dieser Anlageklasse zu wählen. Eine allgemeingültige Definition von „Infrastruktur“ existiert am Finanzmarkt nicht. Zudem wird der Begriff oft inkonsistent verwendet. Kann ein Bahnbetreiber als Infrastruktur eingestuft werden, oder sollte sich der Begriff auf das physische Eisenbahnnetz beschränken? Ist eine Schule oder ein Krankenhaus eine Infrastrukturanlage im gleichen Sinne wie ein Flughafen? Solche Fragen zeigen, dass die Definition von „Infrastruktur“ mitnichten trivial ist und dass gängige Deutungen oft zu breit ausfallen. Wer etwa bei Bloomberg nach Infrastrukturunternehmen sucht, wird dort viele tausend Titel finden.

Infrastruktur ist nicht gleich Infrastruktur

Um in den Genuss der spezifischen Vorteile von Infrastrukturinvestments zu kommen, sollten Anleger eine möglichst strenge Definition des Infrastrukturbegriffs wählen. Hierzu eignet sich das Konzept der Basis-Infrastruktur („Core Infrastructure“). Darunter versteht man alle (zusammenhängenden) Infrastrukturnetzwerke der Sektoren Energie, Transport, Wasser und Kommunikation. Alle Erscheinungsformen dieser Art von Infrastruktur haben gemeinsam, dass sie diese sechs Kriterien erfüllen:   

  1. Anlagegut: Infrastrukturanlagen sind vergleichsweise kapitalintensiv.
  2. Starres Angebot: auf Nachfrageänderungen kann nur mit großer zeitlicher Verzögerung reagiert werden, und die Planungs- und Realisierungsphasen sind in der Regel lang.
  3. Lange Lebensdauer: Infrastrukturanlagen werden mit einem langem Betriebshorizont installiert, typischerweise liegt dieser bei über 30 Jahren.
  4. Örtlich gebunden: Infrastrukturanlagen sind im Allgemeinen unbeweglich, fest installiert und auf die geographische und demographische Nachfrage angepasst.
  5. Zweckgebunden: Infrastrukturanlagen sind zweckgebunden und weisen einen hohen Anteil "versunkener Kosten" auf.
  6. Grundlegende Dienstleistungen: Infrastrukturanlagen werden sowohl von Endkonsumenten als auch im Produktionsprozess benötigt. Sie sind notwendige Voraussetzung für das Funktionieren einer Volkswirtschaft.

In den zahlreichen am Markt vorhandenen Finanzprodukten, die mit dem Stempel „Infrastruktur“ versehen sind, finden sich oftmals zahlreiche Portfolio-Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen. Viele von ihnen sind demnach nicht der Basis-Infrastruktur zuzuordnen, sondern fallen zu einem großen Teil in den Bereich der „infrastrukturverwandten Dienstleistungen“. So gehört zum Beispiel ein Mautstraßenbetreiber in den Bereich Basis-Infrastruktur, während ein Logistikunternehmen – als Nutzer dieser Straßen – als infrastrukturverwandte Dienstleistung klassifiziert werden kann. Ein weiteres klassisches Beispiel für Basis-Infrastruktur sind Stromnetzbetreiber im Gegensatz zu Stromerzeuger.

Infrastruktur-Kategorie beachten

Eine weitere Kategorie bilden Firmen aus dem Bereich der „sozialen Infrastruktur“. Darunter versteht man jede Art von Einrichtung, die unter anderem Bildung, Gesundheitsversorgung und sonstige soziale Dienstleistungen erbringt. Soziale Infrastruktur stützt sich insbesondere auf den Inputfaktor Arbeit. Zum Beispiel ist eine Schule ohne Lehrer nutzlos. Damit erfüllt Soziale Infrastruktur ebenfalls nicht die oben erwähnten Attribute der Basis-Infrastruktur.

Für Anleger ist die trennscharfe Unterscheidung der Basis-Infrastruktur von den anderen beiden Kategorien wichtig, weil Unternehmen der Basis-Infrastruktur besondere ökonomische Charakteristika aufweisen, die Firmen in den beiden anderen Kategorien fehlen oder dort viel geringer ausgeprägt sind. Dazu gehören etwa hohe Markteintrittsbarrieren, positive Skaleneffekte und eine natürliche Monopolstellung. Diese ist dann gegeben, wenn ein einzelner Anbieter in der Lage ist, eine Nachfrage effizienter zu bedienen als mehrere Anbieter.