Eigenkapitalvorschriften Basel III eröffnet Institutionellen Immobilien-Investments von bis zu 270 Milliarden Euro

Henri Vuong von PGIM Real Estate

Henri Vuong von PGIM Real Estate: Sie leitet bei dem Unternehmen, das zum 1,5 Billionen schweren Versicherer Prudential gehört, seit 2020 den Bereich Investitionen in Immobilienschulden (Real Estate Debt Investment). Foto: PGIM Real Estate

Das zunehmend verschärfte regulatorische Umfeld des Bankensektors spielt auf dem europäischen Markt für gewerbliche Immobilienkredite eine wesentliche Rolle. Ein zentraler Punkt sind die Baseler Eigenkapitalvorschriften, die die Banken zwingen, angemessenes Eigenkapital zur Deckung unerwarteter Verluste bereitzustellen.

Nun droht mit Umsetzung der finalisierten Basel-III-Standards ab 2023 nochmals eine Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften für Immobilienkreditgebern. Konkret regelt die Reform, mit wie viel Eigenkapital Banken ihre Geschäfte künftig absichern müssen. Während einige Kritiker darin eine erhebliche Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Banken sehen, sind andere davon überzeugt, dass sich daraus Chancen für andere Marktteilnehmer ergeben, sogenannte Nichtbanken, also etwa Debt-Fonds, Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds.

Großbritannien als Vorreiter für Kontinentaleuropa?

Im Rahmen von Basel II hatte die britische Aufsichtsbehörde den großen britischen Banken seinerzeit ein Slotting auferlegt, was dazu führte, dass sich die Banken von höheren Kreditrisiken zurückzogen und dadurch eine Finanzierungslücke auf dem britischen Markt entstand. Nichtbanken sprangen ein, um die dringend benötigte Finanzierung bereitzustellen. Nach Zahlen der Bayes Business School führte dies fast zu einer Verdreifachung ihres Marktanteils – von 9,4 Prozent im Jahr 2012 auf 27,8 Prozent im Jahr 2020. Diese Veränderung hinsichtlich der Marktzusammensetzung war in anderen europäischen Ländern nicht in gleichem Maße zu beobachten. Dies lag vor allem daran, dass Banken in jenen Märkten den auf internen Ratings basierenden Ansatz übernommen hatten.

Basel III, auch bekannt als überarbeiteter Standardansatz, führte die Loan-to-value-Sensitivität (LTV) ein, was Banken dazu veranlasste, von höheren Beleihungswerten abzurücken, und es Nichtbanken ermöglichte, in diesen Bereich vorzudringen.

Veränderungen von Basel I bis Basle III

Kapitallücke von insgesamt 125 Milliarden Euro

Die finalisierten Basel III Standards enthalten unter anderem Überarbeitungen, welche die Unterschiede zwischen bestehenden Ansätzen beheben sollen. Eine dieser Überarbeitungen ist die Einführung einer Untergrenze für interne Modelle, die im Wesentlichen eine Mindestanforderung an das vorgeschriebene Eigenkapital der Banken stellt. Infolgedessen werden Banken gezwungen sein, mehr regulatorisches Eigenkapital für weitere Bereiche des Risiko- und Ertragsspektrums zu halten.