Baseler Ausschuss Bankenaufsicht wird weich

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ist den Banken bei der Schuldenobergrenze etwas entgegengekommen. Die Aufseher reagierten damit auf Kritik der Banken, die Vorschrift würde in ihrer ursprünglich vorgesehenen Fassung Aktivitäten mit niedrigem Risiko bestrafen und zu einer Verringerung der Kreditvergabe führen.

Die Leverage Ratio, das Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme, sei „nach sorgfältiger Analyse” der Bankdaten angepasst worden, teilte der Baseler Ausschuss im Anschluss an eine Sitzung am Sonntag in Basel mit. Insbesondere dürfen die Banken nunmehr in gewissem Maß ein sogenanntes Netting, eine Aufrechnung von Sicherheiten für die Wertpapierleihe durchführen, wodurch sich das Bilanzvolumen verringert. Die vorgesehene Höhe der Leverage Ratio von drei Prozent wurde beibehalten.

Die Aufseher modifizierten zudem eine Liquiditätsvorschrift, die einen speziellen Typ von Zentralbankkrediten betrifft. Demnach können bei der Berechnung der kurzfristigen Liquiditätsdeckungskennziffer (LCR) in weiterem Umfang spezielle Liquiditätsfazilitäten der Zentralbanken verwendet werden.

„Die Festlegung einer international konsistenten Regel für die Bankenverschuldung ist ein entscheidender Schritt in Richtung auf die volle Umsetzung”, der Regeln, die seit der Finanzkrise entwickelt wurden, sagte Mario Draghi, der Präsident der Europäischen Zentralbank in einer Erklärung. Draghi ist Vorsitzender des Gremiums aus Notenbankchefs und Bankenaufsehern, das den Baseler Ausschuss beaufsichtigt.

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