Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Otto M. Schröder Bank in Hamburg verpflichtet, höhere Mindesteigenmittel vorzuhalten. Grundlage der Anordnung ist eine Sonderprüfung, die im Mai 2025 abgeschlossen wurde und Mängel in der Geschäftsorganisation des Instituts offenbarte.
Konkret stellten die Prüfer fest, dass die Bank in ihrer Organisation des Kreditgeschäfts nicht durchgängig den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Die Verantwortlichen der Bafin sehen darin einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Beanstandet wurden unter anderem eine unvollständige Dokumentation von Kreditbeschlüssen, Defizite bei der Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit von Kreditnehmern, eine unzureichende Bewertung von Sicherheiten sowie ein nicht ordnungsgemäßer Umgang mit sogenannten Forbearance-Engagements – also Fällen, in denen Kreditnehmern Zugeständnisse eingeräumt wurden.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Otto M. Schröder Bank in Hamburg verpflichtet, höhere Mindesteigenmittel vorzuhalten. Grundlage der Anordnung ist eine Sonderprüfung, die im Mai 2025 abgeschlossen wurde und Mängel in der Geschäftsorganisation des Instituts offenbarte.
Konkret stellten die Prüfer fest, dass die Bank in ihrer Organisation des Kreditgeschäfts nicht durchgängig den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Die Verantwortlichen der Bafin sehen darin einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Beanstandet wurden unter anderem eine unvollständige Dokumentation von Kreditbeschlüssen, Defizite bei der Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit von Kreditnehmern, eine unzureichende Bewertung von Sicherheiten sowie ein nicht ordnungsgemäßer Umgang mit sogenannten Forbearance-Engagements – also Fällen, in denen Kreditnehmern Zugeständnisse eingeräumt wurden.
„Wir nehmen die Angelegenheit sehr ernst, und sind dabei die beanstandeten Mängel der Bafin zügig abzuarbeiten“, sagt der Vorstandsvorsitzende Norbert Kistermann gegenüber dieser Redaktion. Risikovorstand Christoph Schellkes arbeite dazu auch mit externen Sachverständigen zusammen. Zudem betonte Kistermann, dass die erhöhten Kapitalanforderungen für das Bankhaus kein Problem darstellen. „Unsere Kernkapitalquote liegt bei 20 Prozent, wir arbeiten profitabel“, sagt Kistermann, der zudem darauf verweist, dass 2025 eines der erfolgreichsten Jahre überhaupt für das Institut im Private Banking war. Auch ist es Kistermann wichtig zu betonen, dass es sich um eine turnusmäßige Sonderpüfung der Bafin handelte, die nicht anlassbezogen stattgefunden hat.
Zentrale Pflichten von Geldinstituten
Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, wie sie § 25a Absatz 1 KWG vorschreibt, ist für Kreditinstitute zentrale Pflicht. Sie umfasst neben der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement, das die laufende Risikotragfähigkeit eines Instituts sicherstellen soll.
Stellt die Bafin Mängel fest, kann sie zusätzliche Kapitalanforderungen verhängen – zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen. Genau davon machte die Aufsicht mit Bescheid vom 23. Dezember 2025 Gebrauch. Rechtsgrundlage ist § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG. Die Maßnahme ist seit dem 23. Januar 2026 bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b Absatz 1 KWG.
Die Otto M. Schröder Bank ist eine der ältesten Privatbanken Hamburgs und auf das Kreditgeschäft mit vermögenden Privatkunden sowie mittelständischen Unternehmen spezialisiert.