Wegen Mängeln im Kreditgeschäft Bafin legt Otto M. Schröder Bank höhere Mindestkapitalanforderungen auf

Norbert Kistermann, Vorstandsvorsitzender der Otto M. Schröder Bank.

Norbert Kistermann, Vorstandsvorsitzender der Otto M. Schröder Bank. Bildquelle: Otto M. Schröder Bank

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Otto M. Schröder Bank in Hamburg verpflichtet, höhere Mindesteigenmittel vorzuhalten. Grundlage der Anordnung ist eine Sonderprüfung, die im Mai 2025 abgeschlossen wurde und Mängel in der Geschäftsorganisation des Instituts offenbarte.

Konkret stellten die Prüfer fest, dass die Bank in ihrer Organisation des Kreditgeschäfts nicht durchgängig den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Die Verantwortlichen der Bafin sehen darin einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Beanstandet wurden unter anderem eine unvollständige Dokumentation von Kreditbeschlüssen, Defizite bei der Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit von Kreditnehmern, eine unzureichende Bewertung von Sicherheiten sowie ein nicht ordnungsgemäßer Umgang mit sogenannten Forbearance-Engagements – also Fällen, in denen Kreditnehmern Zugeständnisse eingeräumt wurden.

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