Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegenüber der FIL Fondsbank mehrere Maßnahmen angeordnet. Nach einer Sonderprüfung im Jahr 2024 stellte die Aufsichtsbehörde fest, dass die Bank ihre Geschäftsorganisation nicht ordnungsgemäß führt.
Betroffen sind vor allem drei Kernbereiche der IT-Sicherheit: das Informationsrisikomanagement, das IT-Service-Continuity-Management und die IT-Revision. Die Aufsichtsbehörde hat die Bank nun verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen.
Bafin erhöht Druck mit Kapitalaufschlag und Sonderbeauftragtem
Um den Druck zu erhöhen, muss die Fondsbank zusätzliche Eigenmittel vorhalten, bis alle Probleme behoben sind. Zudem hat die Bafin einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Fortschritte bei der Mängelbeseitigung überwacht.
Für die FIL Fondsbank, die als Depotbank vor allem im Fondsgeschäft aktiv ist, bedeutet dies erheblichen operativen und finanziellen Aufwand. Die Bank hat die Maßnahmen inzwischen akzeptiert – sie sind seit dem 5. Mai 2025 bestandskräftig.
Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gilt gemäß Paragraf 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) als Grundvoraussetzung für Kreditinstitute. Sie soll sicherstellen, dass Banken sowohl die gesetzlichen Bestimmungen einhalten als auch betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten umsetzen können.
Die Bafin hat die angeordneten Maßnahmen gemäß Paragraf 60b Absatz 1 KWG öffentlich bekannt gemacht – ein übliches Verfahren, wenn die Aufsicht formal gegen ein Institut vorgeht.