Stimmrechtsmitteilungen zu spät übermittelt Bafin verhängt Strafe gegen Hauck & Aufhäuser Fund Services

Niederlassung der Privatbank Hauck Aufhäuser Lampe in München.

Niederlassung der Privatbank Hauck Aufhäuser Lampe in München. Foto: Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG

Hauck & Aufhäuser Fund Services muss eine Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro zahlen. Das hat die Finanzaufsicht Bafin mitgeteilt. Grund ist eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die Entscheidung vom 29. Juni 2023 ist rechtskräftig.

Hauck & Aufhäuser Fund Services, eine Tochtergesellschaft von Hauck Aufhäuser Lampe, hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig übermittelt. Anteilseigner müssen dem Emittenten und der Bafin innerhalb von vier Handelstagen mitteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte berühren.

 

 

 

Dieser juristischen Pflicht war Hauck & Aufhäuser Fund Services nicht rechtzeitig nachgekommen, weshalb nun die Strafe fällig wird. Laut der Bafin dient die Stimmrechtsmitteilung der Transparenz des Kapitalmarkts. 

Die maximale Höhe des Bußgelds beträgt für juristische Personen 10 Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Untersuchung wegen möglicher Cum-Ex-Geschäfte 

Für Hauck Aufhäuser Lampe ist es nicht der einzige Fall, der bei der Bafin anliegt. Im März dieses Jahres kam es bei der Bank zu einer Sonderprüfung wegen des Verdachts auf Cum-Ex-Geschäfte. Bisher gab es vonseiten der Bafin jedoch noch keine weiteren Informationen diesbezüglich. Bereits 2020 wurden Büros von Hauck & Aufhäuser, sowie der Varengold Bank durchsucht.

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